Seit 1995 hat sich Österreich zum Schlechteren verändert. Es gab nur wenige sinnvolle Reformen.
Eine Bundesregierung nach der anderen hat das Steuergeld aus dem Fenster geworfen und die Dinge
immer mehr aus dem Ruder laufen lassen:
Wir sind eine lebensbejahende Partei, die sich zu Freiheit, Familie und Sicherheit bekennt. Der Staat muss die Freiheit und die Selbstbestimmung der Bürger gewährleisten, die Familie als die wichtigste soziale Gemeinschaft achten und dort für Sicherheit sorgen, wo dies den Bürgern und Familien aus
eigenen Kräften nicht möglich ist.
Auf dem Boden der Freiheit gedeiht der Wohlstand. Der Staat darf Bürger und Unternehmen bei der Erarbeitung von Wohlstand nicht behindern. Ergänzend zur sozialen Funktion der Familien wollen wir so viel Sozialstaat wie nötig, damit kein Bürger durch das soziale Netz fällt. Der Sozialmissbrauch muss aber konsequent unterbunden werden, denn er geht zu Lasten der Steuerzahler. Der Sozialstaat darf auch nicht zu Untätigkeit verleiten. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass sich Leistung lohnt. Steuern sind ein notwendiges Übel, das möglichst klein zu halten ist. Das Privateigentum ist eine zentrale Säule
des Wohlstands. Es muss daher besonders geschützt werden.
Österreich muss Österreich bleiben, deshalb treten wir für den Erhalt der christlich-österreichischen Identität ein. Diese christlich-österreichische Identität wird zunehmend durch die unkontrollierte Massenzuwanderung untergraben. Der mit der Massenzuwanderung nach Österreich eingedrungene Islamismus stellt die größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit dar. Österreich muss wieder selbst darüber entscheiden können, wer ins Land kommt. Ohne Souveränität geht Österreich zugrunde. Österreich sollte sich nicht internationalen Organisationen wie der EU, der NATO oder der UNO unterwerfen. Die Neutralität ist wieder in vollem Umfang einzuhalten.
Der Staat sollte seine Bürger und Familien nicht bevormunden und auch keine Ideologien propagieren, sondern sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und den Bürgern dort Sicherheit geben, wo es nötig ist:
Damit unsere Demokratie besser funktioniert, sollten wir sie weiterentwickeln. Insbesondere sind die direkte Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltentrennung zu stärken. Die Regeln müssen möglichst einfach und verständlich gestaltet werden, um den Bürgern Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Politik sollte im Sinne der Subsidiarität möglichst nah am Bürger gemacht werden. Im Kampf gegen Korruption und Freunderlwirtschaft braucht es einen gläsernen Staat, aber keine gläsernen Bürger.
Tier-, Natur- und Umweltschutz sowie gesunde Lebensmittel sind wichtige Anliegen. Dies kann durch kluge Regelungen auf Bundes- und Landesebene besser erreicht werden als durch weltfremde, zentralistische Vorschriften der EU.
Ein großer Teil der massiven Probleme Österreichs wurde durch die in vielen Bereichen grundlegend falsche, unchristliche und freiheitsfeindliche Politik der EU verursacht. Diese massiven Probleme sind nur durch einen grundlegenden Kurswechsel auf EU-Ebene oder durch einen Öxit (den EU-Austritt Österreichs), lösbar. Entweder es gelingt, die EU zu einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik nach dem Vorbild der EFTA umzubauen, oder wir treten aus der EU aus und wieder der EFTA bei. Die Österreicher sollten nach über 30 Jahren EU-Mitgliedschaft das Recht erhalten, im Rahmen einer Volksabstimmung darüber zu entscheiden, ob sie noch ein Mitglied dieser EU bleiben wollen.
Österreich hat eine mehr als 100 Jahre alte, post-monarchische Verfassung, die völlig verrümpelt wurde, weil eine Unzahl von Bestimmungen hinzugefügt wurden, die nichts in einer Verfassung zu suchen haben. Zusätzlich wurde die Verfassung um sogenannte Staatszielbestimmungen erweitert, die sich zum Teil widersprechen. Diese führen dazu, dass Gerichte Politik machen. Eine Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet. Neue Parteien sind mit gewaltigen Hürden konfrontiert und die direkte Demokratie führt ein Schattendasein.
Es reicht nicht aus, die Verfassung zu entrümpeln. Sie muss völlig neu gedacht werden und der Entwurf einer neuen Verfassung ist dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Die neue Verfassung sollte schlank und verständlich formuliert sein. Sie sollte sich darauf beschränken, die Spielregeln der Demokratie und das Zusammenspiel ihrer Institutionen zu regeln. Eine solche einfachere Verfassung würde zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.
Die neue Verfassung sollte jedenfalls folgende Elemente umfassen:
Folgende Elemente, die derzeit Teil der Verfassung sind, sollten zukünftig nicht mehr Teil davon sein:
Die etablierten Parteien haben die Hürden für neue Parteien in den letzten Jahren massiv erhöht. Diese Hürden untergraben das demokratische Prinzip. Österreichs Demokratie ist zu einer Oligarchie der etablierten Parteien verkommen. Wir schlagen daher ein faires und demokratisches Parteien- und Wahlrecht mit folgenden Elementen vor:
Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU steht im Widerspruch zur Neutralität, weshalb Österreich nicht mehr daran teilnehmen sollte. Dies könnte durch einen in den EU-Verträgenverankerten Ausstieg aus der gemeinsamen Außen- und Sicherungspolitik (auf EU-Chinesisch „Opt- out“ genannt) oder durch einen EU-Austritt (Öxit) umgesetzt werden.
Ebenso im Widerspruch zur Neutralität (und zum Staatsvertrag) steht die Teilnahme an NATO-Programmen wie Sky-Shield. Deshalb sollte Österreich von einer Teilnahme absehen.
Eine Unterscheidung in militärische, politische und wirtschaftliche Neutralität ist unzulässig und widerspricht dem Neutralitätsgesetz. Die Neutralität ist umfassend gültig.
Selbstbestimmung und die Forderung nach weniger staatlicher Bevormundung sind zentrale Themen dieses Programms. Deshalb werden hier nur einige Punkte separat angeführt.
Zur Selbstbestimmung gehört insbesondere auch die Vertragsfreiheit in allen Bereichen, z. B. bei Mietverträgen: Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen soll nur noch das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und nicht auch das Mietrechtsgesetz Anwendung finden. Derzeit ist dies nur bei Wohneinheiten der Fall, die nach 1945 geschaffen wurden. Dieses Mehr an Vertragsfreiheit würde dazu führen, dass Investitionen in den Altbau wieder wirtschaftlicher würden, wodurch ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der historischen Bausubstanz geleistet werden würde.
Die mietrechtlichen Gesetze sind grundlegend neu zu denken und von den planwirtschaftlichen Inhalten zu befreien.
Vermögen kann nur erhalten bzw. vermehrt werden, wenn Veranlagungsfreiheit besteht, insbesondere auch bei der privaten Pensionsvorsorge (vgl. Kap. Soziales). Überschießende und marktferne Anlegerschutzbestimmungen schaden mehr als sie nutzen (z. B. bei der mündelsicheren
Veranlagung). Sie sollten daher überarbeitet werden.
Bargeld schützt vor Enteignung per Knopfdruck, vor Enteignung durch Negativzinsen und vor einem Überwachungsstaat. Das Bargeld wird nur erhalten bleiben, wenn es weiterhin gebräuchlich ist. Daher sind alle gesetzlichen Bestimmungen abzulehnen, die die Nutzung von Bargeld einschränken oder erschweren würden. Zudem ist eine gesetzliche Pflicht zur Annahme von Bargeld zu verankern.
Währungswettbewerb ist ein tauglicher Schutz vor Inflation, deshalb lehnen wir das staatliche Geldmonopol ab (vgl. auch Kap. Demokratie und Verfassung).
Digitales Zentralbankgeld (wie z. B. der digitale Euro) dient der leichten Überwachung, Gängelung und Enteignung der Bürger und ist daher abzulehnen.
Mit der Gebäuderichtlinie zielt die EU darauf ab, die Eigentümer von Gebäuden zu massiven und auch unwirtschaftlichen Investitionen zu zwingen. Dies stellt einen Anschlag auf das Privateigentum dar und muss daher wieder abgeschafft werden. Generell sollen die überschießenden, kostentreibenden Auflagen für Gebäude durchforstet werden. Die Freiheit bei der Wahl der Heiztechnologie muss
gewahrt bleiben.
Mit der EU-Flottenverordnung wurde eine Quote für Elektroautos beschlossen, die benzin- und dieselbetriebene Autos schrittweise verteuern wird. Ab 2035 gilt in der EU sogar das sogenannte Verbrennerverbot, das heißt, es dürfen nur noch Elektroautos verkauft werden. Autokäufer müssen bei der Wahl des Antriebs frei entscheiden können und dürfen nicht steuerlich diskriminiert werden.
Wiedereinführung der Spekulationsfristen: Bei Wertpapieren sollen Wertsteigerungen nach einem Jahr von der Kapitalertragssteuer befreit werden. Bei Immobilien soll die Frist zehn Jahre betragen, denn ohne Spekulationsfrist, muss bei langfristigen Investitionen eine Steuer auf die Inflation abgeführt werden.
Der Wohnbau in Österreich verteilt sich auf den kommunalen Wohnbau, der durch und durch politisch geprägt ist, den politiknahen gemeinnützigen Wohnbau und auf marktwirtschaftlich finanzierte, private Wohnbauträger. Letztere werden gegenüber dem kommunalen Wohnbau und den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften rechtlich benachteiligt. Diese Diskriminierung des privaten Wohnbaus soll beendet werden.
Der politiknahe Charakter sogenannter gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften ist oft schon an
den Führungskräften erkennbar. Vielfach werden Genossenschaftsmietern keine Genossenschaftsanteile angeboten. Das führt dazu, dass selbst große Wohnbaugenossenschaften, die Tausende Wohnungen besitzen, oft nur wenige Genossenschafter haben. Vielfach verzichten Genossenschaftsmieter auf ihr Recht, die Wohnung zu erwerben. Berichten zufolge wird den Mietern die Nutzung der Kaufoption geradezu ausgeredet. Die Miet- und Kostenabrechnungen von Wohnbaugenossenschaften sind selbst für wirtschaftlich gebildete Menschen oft nur schwer
nachvollziehbar. Wir wollen die Genossenschaftsmieter stärken: Eine neue Bundesberatungsstelle soll die Mieter nicht nur hinsichtlich Miet- und Kostenabrechnungen beraten, sondern ihnen auch beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Wohnungen helfen.
Das Mietrechtsgesetz ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit. Es gilt nur für Wohneinheiten, die vor 1945 geschaffen wurden und hat zur Folge, dass Investitionen in Altbauten für deren Eigentümer kaum mehr wirtschaftlich sind. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen soll, wie im Neubau, nur mehr das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zur Anwendung kommen. Dieses Mehr an Vertragsfreiheit würde dazu führen, dass Investitionen in den Altbau wieder wirtschaftlicher werden würden, wodurch ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der historischen Bausubstanz geleistet werden würde. Der „Mietadel“ sollte abgeschafft werden. Mietverträge sollten nicht vererbbar sein und Vermieter sollten die Möglichkeit erhalten, Mietverträge mit angemessener Frist zu kündigen (wie in der Schweiz). Dadurch würden viele
kaum genutzte Mietwohnungen wieder auf den Markt kommen.
Die privaten Angelegenheiten der Bürger gehen den Staat nichts an, die Privatsphäre soll maximal geschützt werden. Hier sind einige Positionen zum Schutz der Privatsphäre angeführt:
Wir brauchen keinen gläsernen Bürger, aber im Kampf gegen die Korruption einen gläsernen Staat.
Der Staat ist seinen Bürgern hinsichtlich der Ausgaben Rechenschaft schuldig.
Der Staat soll keine Güter mehr freihändig veräußern, sondern nur noch im Rahmen von Versteigerungen.
NGOs sind in den letzten Jahren zu einflussreichen politischen Akteuren geworden. Politisch aktive NGOs sollen daher hinsichtlich der Rechenschaftspflichten denselben Regeln unterliegen wie politische Parteien.
Der Staat soll den Bürgern politisch neutral gegenübertreten. Folglich soll er auch keine politischen NGOs finanzieren oder steuerlich begünstigen. Das schließt insbesondere auch NGOs ein, die bestimmte Positionen zu politischen Konflikten im Ausland vertreten, die Abschaffung der nationalen Souveränität und die Umwandlung der EU in einen Staat propagieren, die eine großzügige Asylpolitik, die Förderung von LGBTQ und andere antichristliche oder freiheitsfeindliche Inhalte bewerben.
Der Staat sollte dem Bürgern weniger Steuern und Abgaben abnehmen, mit dem Steuergeld besser und effizienter wirtschaften und Sozial- und Subventionsmissbrauch unterbinden.
Steuersenkungen müssen natürlich auch finanziert werden. Wir schlagen folgende Gegenfinanzierungen vor:
Nach der Zusammenfassung der steuerlichen Familienförderung im Rahmen eines Kinderfreibetrags, der Einführung der Einkommensteuerwirksamkeit von Unterhaltungszahlungen (vgl. Kapitel „Familie“), der Abschaffung der Arbeitslosenversicherung und dem Ersetzen der Sozialhilfe durch ein
Bürgergeld (vgl. Kapitel „Soziales“) ergäbe sich folgende neue Berechnung der Einkommensteuer:
Bruttoeinkommen
- Sozialversicherungsbeiträge
Einkommen nach Sozialversicherung
+ Bruttopension
+ Sozialleistungen (neu)
- Kinderfreibetrag (neu)
+/- erhaltene/bezahlte Unterhaltszahlungen (neu)
Grundlage für Berechnung der Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
Nettoeinkommen
Selbständige erstellen ohnehin eine Einkommensteuerklärung. Für alle Personen, die nicht selbstständig erwerbstätig sind, könnten all diese Elemente im Rahmen einer erweiterten antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisiert abgewickelt werden - und zwar monatlich.
Soziales Handeln bedeutet, das Wohl des Einzelnen mit dem Wohl der Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Unsere Sozialpolitik ist von der christlichen Soziallehre geprägt, die auf den Prinzipien Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität beruht. Die wichtigste soziale Gemeinschaft ist daher nicht der Staat, sondern die Familie. Solidarität ist ein freiwilliges Einstehen für andere, daher kommt privatem, sozialem Engagement eine wesentliche Bedeutung zu. Sozialpolitik sollte möglichst nah am Bürger sein, d. h. primär auf der Landesebene und nicht auf Bundes- oder gar EU-Ebene. Sozialpolitik soll immer Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie kommt dort zum Tragen, wo einzelne Bürger und Familien überfordert sind. Missbräuche der Solidarität sind zu unterbinden. Die Solidargemeinschaft umfasst Staatsbürger und ausländische Bürger, die über einen längeren Zeitraum in Österreich Steuern und Abgaben bezahlt haben und sich aktiv in die Gemeinschaft eingebracht haben.
Ein unseliges Zusammenspiel der Zusatzvereinbarung zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967, des EU-Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben das Asyl-Recht zur Standard-Zuwanderungsschiene für Minderqualifizierte und Islamisten verkommen lassen.
Österreich muss wieder die Kontrolle über die Zuwanderung übernehmen. Wie in Australien sollte die Zuwanderung einer beschränkten Anzahl gut integrierbarer und benötigter Fachkräfte möglich sein. Illegale Einwanderung und Asylmissbrauch sollten aber nicht länger toleriert werden.
Asyl ist Schutz auf Zeit. Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob das Schutzbedürfnis noch besteht. Straffälligkeit soll zum Verlust des Aufenthaltstitels führen und nach Verbüßung einer eventuellen Haftstrafe zur Abschiebung. Der Familiennachzug sollte beendet werden und die Zusatzvereinbarung zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967 aufgekündigt werden. Zudem soll eine Volksabstimmung über die Streichung der EMRK aus der Verfassung und die Aufkündigung der beim Europarat angesiedelten EMRK abgehalten werden (gem. Art. 58 der EMRK). Das Problem des EU- Asylrechts könnte durch einen in den EU-Verträgen verankerten Ausstieg aus der EU-Asyl-Politik (auf EU-Chinesisch „Opt-out“ genannt) oder durch einen EU-Austritt (Öxit) gelöst werden.
Um illegale Einreisen zu unterbinden, sollte Österreich seine Grenzen so konsequent sichern wie Israel. Um zu vermeiden, dass man sich einen Aufenthaltstitel einfach ersitzen kann, sollte eine zeitlich unbefristete Schubhaft, wie sie in Japan praktiziert wird, ermöglicht werden.
Der christliche Charakter Österreichs soll erhalten bleiben. Es soll der Tatbestand der Integrationsverweigerung geschaffen werden, der eine Grundlage für die Abschiebung von Menschen bilden soll, die sich schwer oder gar nicht integrieren lassen. Zu den Schwer- bzw. Nicht-Integrierbaren sollen insbesondere Islamisten zählen. Die christlichen Feiertage sollen erhalten bleiben, ebenso die Kreuze in öffentlichen Gebäuden und auf Berggipfeln.
Die Familie ist auf der Grundlage christlicher und sozialer Werte die kleinste, aber auch die wichtigste menschliche Gemeinschaft. Diese basiert auf der Liebe und darauf, dass man Verantwortung füreinander übernimmt. Diese Übernahme von Verantwortung sollte durch eine Reihe von
Maßnahmen gefördert werden. Österreich leidet unter einem Kindermangel, daher ist es auch wichtig, Österreich kinder- und elternfreundlicher zu machen.
Eltern sollen weniger Steuern zahlen als Kinderlose mit demselben Bruttoeinkommen. Derzeit gibt es eine Reihe kleinerer Steuervorteile und Zuschüsse: Kinderbeihilfe, Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Mehrkindzuschlag u. a. Wir wollen die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, die Sozialleistungen sind, beibehalten. Der Kindermehrbetrag ist so wie die Familienbeihilfe ein Zuschuss, er wird mit der Familienbeihilfe zusammengeführt: die Familienbeihilfe wird um den Kindermehrbetrag erhöht. Alle anderen Instrumente sollen durch ein großzügiger ausgestaltetes Instrument ersetzt werden, das die
Steuerersparnis für Eltern deutlich erhöht: einen Kinderfreibetrag pro Kind. Dieser reduziert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Der Kinderfreibetrag soll dem Betrag entsprechen, den ein getrennt lebender Elternteil als Kindesunterhalt bezahlen müsste, zumindest aber in der Höhe des Regelbedarfs (sofern das Einkommen nach Sozialversicherung der betreffenden Person zumindest so hoch ist wie die Summe der bezogenen Sozialleistungen). Der Kinderfreibetrag soll grundsätzlich der Person zugutekommen, die auch die Familienbeihilfe bezieht. Er soll jedoch flexibel nutzbar sein:
Wie beim derzeitigen Kinderbonus Plus sollen Vater und Mutter vereinbaren können, wer in welchem Ausmaß den steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrags nutzen kann. Wir wollen noch einen Schritt weitergehen. Vater und Mutter sollen auch vereinbaren können, dass dieser Nutzen auf Großeltern, Onkel oder Tanten übergeht. Dies kann insbesondere für junge, noch nicht berufstätige Eltern relevant sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch Großeltern, Onkel oder Tanten angewiesen sind.
Unterhaltszahlungen sind familieninterne Sozialleistungen. Eltern bezahlen Unterhalt für volljährige, aber noch nicht erwerbstätige Kinder (typischerweise Studierende), getrennt lebende Elternteile bezahlen Kindesunterhalt für minderjährige Kinder, die beim anderen Elternteil leben. Unterhalt wird auch an geschiedene Ehepartner gezahlt (Ehegattenunterhalt) und Kinder bezahlen für bedürftige Eltern (Elternunterhalt). Da Sozialversicherungsbeiträge und Pensionsbezüge einkommensteuerwirksam sind, sollte dies auch für Unterhaltszahlungen gelten, d. h. bei der unterhaltsempfangenden Person erhöht sich die Steuergrundlage um die Unterhaltszahlung, bei der unterhaltszahlenden Person sinkt sie entsprechend. Der Kinderfreibetrag würde eine Erhöhung der Steuergrundlage, bei Personen, die Unterhalt und Familienbeihilfe beziehen (im Regelfall alleinerziehende Mütter), wieder ausgleichen. Nach dieser Systemumstellung sollten Unterhaltszahlungen nicht mehr als Prozentsatz des Nettoeinkommens, sondern als Prozentsatzsatz des Einkommens nach Sozialversicherung berechnet werden.
Ein großer Teil des Pensionssystems basiert auf dem Umlagesystem: Berufstätige bezahlen die Pensionen der Pensionisten. Eltern ziehen die Beitragszahler der Zukunft groß während Kinderlose diesen Beitrag nicht leisten. Pro unterhaltspflichtigem Kind soll sich der Beitrag beider Eltern zum Umlagesystem um 10 % reduzieren. Für die Pensionsberechnung wird jedoch der Betrag herangezogen, der ohne betreuungspflichtige Kinder zu bezahlen gewesen wäre.
Wir fordern einen Eheabsetzbetrag analog zum Alleinverdienerabsetzbetrag. Wie beim Familienbonus sollen die Eheleute jährlich frei vereinbaren können, wer welchen Teil des Absetzbetrags steuerlich absetzen kann. Auch die gegenseitige Unterstützung der Generationen muss anerkannt und honoriert werden. Daher sollte das Pflegegeld jährlich valorisiert werden.
Wenn beide Eltern über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind, dann sind sie nicht nur eine Belastung für die Steuerzahler, sondern schlechte Vorbilder für ihre Kinder. Leider setzen gängige Sozialhilfemodelle Inaktivitätsanreize für gering qualifizierte Eltern. Verdienen die Eltern weniger als die Geringfügigkeitsgrenze, erhalten sie die volle Sozialhilfe für sich und ihre Kinder sowie diverse andere Zuschüsse. Wenn hingegen das Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, dann gibt es keinerlei Sozialhilfe mehr. Wir wollen die Sozialhilfe und andere Zuschüsse durch ein Bürgergeld mit gleitendem Verlauf ersetzen: Wenn kein Einkommen vorhanden ist, wird es in voller Höhe ausbezahlt. Mit steigendem Einkommen wird es gleitend reduziert. Das Bürgergeld muss jedenfalls deutlich niedriger sein als das Vollzeit-Arbeitseinkommen einer gering qualifizierten Person. Es darf keine Gebührenbefreiungen für Bürgergeldbezieher geben. Zusätzlich soll das Bürgergeld, analog zur Bruttopension, auch der Einkommensteuer unterliegen. Damit wäre einerseits eine Grundversorgung für die Familien sichergestellt und andererseits würde für viele Eltern der Anreiz steigen, wieder eine Arbeit aufzunehmen, da ein höheres Bruttoeinkommen auch ein höheres Nettoeinkommen (nach Abzug der Sozialleistungen) bedeuten würde.
Insgesamt ergibt sich dann folgende Berechnung des Einkommens:
Bruttoeinkommen
- Sozialversicherungsbeiträge
Einkommen nach Sozialversicherung
+ Bruttopension
+ Sozialleistungen (neu)
- Kinderfreibetrag (neu)
+/- erhaltene/bezahlte Unterhaltszahlungen (neu)
Grundlage für Berechnung der Einkommensteuer
- Einkommensteuer
Nettoeinkommen
Die Modalitäten der organisatorischen Abwicklung sind dem Kapitel „Sparsamer Staat, niedrige Steuern“ zu entnehmen.
Die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie ist den Familien zu überlassen. Es gibt kein „richtiges“ Modell. Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Modellen entsprechenden Freiraum geben. Familienarbeit muss denselben Stellenwert genießen wie Berufstätigkeit. Ein gut ausgebautes Netz von Kindergärten einerseits und die Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen durch die Betreuung zu Hause sind daher kein Widerspruch, sondern Ausdruck der Wahlfreiheit.
Ein gut ausgebautes Netz von Kindergärten unterstützt nicht nur die berufliche Laufbahn der Eltern, sondern wirkt sich auch positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Daher sind die Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen mit elternfreundlichen Öffnungszeiten zu schaffen, wo sie nicht bereits vorhanden sind. Ähnliches gilt für die Nachmittagsbetreuung von Schülern. Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern, die zu Hause betreut werden, soll sich der Kinderfreibetrag um den Betrag erhöhen, den das jeweilige Bundesland privaten Kindergärten als Zuschuss für die Betreuung eines Kindes gewährt. Bei schulpflichtigen Kindern soll er sich um die Kosten der Nachmittagsbetreuung erhöhen. Dadurch wird der wirtschaftliche Nachteil, der durch die Betreuung zu Hause entsteht, ausgeglichen.
Dem Ehepartner, der sich in größerem Ausmaß der Betreuung von Kindern oder älteren Familienmitgliedern widmet, soll dadurch kein pensionsrechtlicher Nachteil erwachsen. Um dies sicherzustellen, soll es während der Betreuungsjahre ein automatisches Pensionsbeitragssplitting geben, das die durch die Betreuungsarbeit reduzierte Erwerbstätigkeit ausgleicht. Das heißt, wenn beispielsweise ein Ehepartner zu 100 % erwerbstätig ist und der andere aufgrund der Betreuungsarbeit nicht berufstätig ist, so soll der betreuende Ehepartner 50 % der vom erwerbstätigen Ehepartner erarbeiteten Pensionsansprüche übertragen bekommen. Ist ein Ehepartner zu 100% erwerbstätig und der andere zu 50%, so soll der betreuende Ehepartner 25 % der vom erwerbstätigen Ehepartner erarbeiteten Pensionsansprüche übertragen bekommen.
Auswüchse des Scheidungsrechts haben zur Folge, dass Scheidungen für Männer ruinös, aber ein gutes Geschäft für Frauen sein können. Deshalb schrecken immer mehr Männer vor der Ehe zurück, was dazu führt, dass Frauen ihren Kinderwunsch aufschieben. Ebenso kann dies dazu führen, dass sich Frauen bei durchaus lösbaren Ehekrisen allzu schnell für eine Scheidung entscheiden. Deshalb sollten die Auswüchse des Scheidungsrechts beseitigt werden. Beispielsweise sollte die Ehe nicht grundsätzlich als Zugewinngemeinschaft definiert werden, sondern nur, wenn dies im Ehevertrag vereinbart wird (derzeit kann sie lediglich im Ehevertrag ausgeschlossen werden). Wir wollen wieder Mut zu Ehe und Kindern machen. Er sollte auch keinen Anreiz geben, die Ehe leichtfertig zu beenden. Scheidung darf kein Geschäft sein.
Nicht alle Beziehungen verlaufen glücklich. Auch wenn die Eltern getrennt sind, tut es den Kindern gut, wenn sie einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Die automatische gemeinsame Obsorge sollte auch bei unverheirateten, getrennt lebenden Eltern die Regel sein, sofern beide Eltern Interesse zeigen, Verantwortung zu übernehmen. Von dieser Regel soll im Hinblick auf das Kindeswohl nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
Geschlechtsbezogene Benachteiligungen (z. B. durch Jugendämter oder Familiengerichte) sind abzulehnen. In allen Berufsgruppen, die mit Kindern und Familien zu tun haben (Jugendämter, Familiengerichte, Schulen, Kindergärten), sollte es eine möglichst ausgewogene Mischung von
weiblichen und männlichen Mitarbeitern gegeben, um Ausgewogenheit und Vielfalt zu gewährleisten. Die Jugendämter dürfen nicht länger Ermittler, Ankläger und Richter in einer Person sein – Entscheidungen sollten von unabhängigen Gerichten getroffen werden.
Abtreibungen sind kein Verhütungsmittel danach, sie sind eine menschliche Tragödie. Deshalb bekennen wir uns allumfassend zum Lebensschutz. Konkret schlagen wir vor: Es ist ethisch problematisch, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch vom selben Arzt durchgeführt werden kann, der die Abtreibung durchführt und somit an dieser verdient. Diese Beratung sollte von jener qualifizierten, neutralen Stelle durchgeführt werden, die der betroffenen Frau am geeignetsten erscheint, um sie bei dieser schwerwiegenden und unwiderruflichen Entscheidung zu unterstützen (z.B. kirchliche Beratungsstellen oder Lebens- und Sozialberater). Zwischen Beratung und Abtreibung sollte eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen eingeführt werden. Schwangerschaftsabbrüche und deren Motive sollten statistisch erfasst werden, selbstverständlich anonym. Unser Ziel ist es, die Zahl der Abtreibungen in Österreich zu reduzieren.
Wir wollen dies jedoch nicht durch Druck und strafrechtliche Verschärfungen erreichen, sondern durch eine bestmögliche Unterstützung der Frauen.
Eine Abschaffung der Anonymität im Internet, angeblich um die Kinder im Internet vor schädlichen Apps zu schützen, ist abzulehnen. Es ist Aufgabe der Eltern, die Handynutzung ihrer Kinder altersgerecht zu regulieren. Es gibt viele Software-Werkzeuge, die das ermöglichen.
Der Staat hat politisch neutral aufzutreten, sowohl an Schulen als auch im öffentlichen Raum. Er sollte weder direkt, noch indirekt durch die Förderung von NGOs Ideologien propagieren, schon gar nicht solche, die einer gesunden Entwicklung von Kindern abträglich sein können, wie beispielsweise die Ideologien der LGBTQ-Community, des Veganismus oder der Klimahysterie.
Analog zum Sterilisationsverbot sollen irreversible, geschlechtsverstümmelnde, operative Eingriffe und Hormonbehandlungen erst ab dem 25. Lebensjahr und nach ärztlicher Aufklärung zulässig sein.
Kinder sind mit allen Mitteln vor seelischem und körperlichem Missbrauch zu schützen. Als Missbrauch ist alles einzustufen, was potenziell seelische oder körperliche Schäden verursachen kann, sofern diese Eingriffe nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Dem Geist des hippokratischen Eides folgend, lehnen wir Sterbehilfe ab. Die Ermöglichung eines menschenwürdigen Sterbens ohne aussichtsloses, maschinell erwirktes Dahinvegetieren ist im Ärztegesetz ausreichend geregelt.
Die Bildung soll es den Kindern und jungen Erwachsenen ermöglichen, ihre Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln. Dabei sind die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen, um eine Grundlage für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen. Die Bildung liegt primär in der Verantwortung der Eltern, wobei dem Staat eine wesentliche unterstützende Rolle zukommt. Deshalb wollen wir ein Bildungssystem, das deutlich mehr Wahlfreiheiten bietet als heute.
Der Zugang zu Schulen soll für alle Kinder kostenlos sein, die sich legal in Österreich aufhalten. Der Zugang zu Universitäten soll für Österreicher kostenlos sein, ausländische Staatsbürger sollen kostendeckende Studiengebühren entrichten (dies ist derzeit im Hinblick auf Bürger anderer EU- Mitgliedstaaten EU-rechtswidrig). Jeder Prüfungsantritt bindet knappe universitäre Ressourcen. Daher soll es für österreichische und ausländische Staatsbürger an Universitäten Prüfungsgebühren geben, die ab dem zweiten Antreten bei einer Prüfung zu entrichten sind. Dies soll ein Anreiz für eine ernsthafte Prüfungsvorbereitung sein.
Die hohe Zahl an Asylmigranten hat dazu geführt, dass die Anzahl von schlecht Deutsch sprechenden und kulturell schwer integrierbaren Kindern massiv angestiegen ist, was insbesondere die öffentlichen Schulen vor gewaltige Probleme stellt. Die Schule muss primär einen qualitativ hochwertigen Unterricht bieten und kann nur dann einen Beitrag zur Integration leisten, wenn die Anzahl der zu integrierenden Schüler nicht zu hoch ist. Deshalb muss die Anzahl der Schüler mit Integrationsproblemen begrenzt werden. Bei der Integration sind sowohl die Sprachkenntnisse als auch der kulturelle Hintergrund von Bedeutung.
Kinder, die Deutsch weder als Vater- noch als Muttersprache haben, sollen vor der Einschulung einen Deutsch-Test absolvieren. Bei Kindern, die nicht aus europäischen oder amerikanischen Ländern, Israel, Japan, Südkorea, Taiwan, Singapur, Australien oder Neuseeland stammen, sollen Werteüberprüfungen durchgeführt werden, um kulturelle Integrationsprobleme festzustellen.
Kinder mit Migrationshintergrund sollen in folgende Gruppen unterteilt werden:
In Regelklassen sollten folgende Obergrenzen gelten:
Das Integrationsniveau sollte regelmäßig überprüft werden und im Jahreszeugnis analog zum „Verhalten in der Schule“ angeführt werden. In den Regelklassen sind christliche Feste zu feiern.
Schüler, die infolge dieser Obergrenzen nicht den Regelklassen zugewiesen werden können, sollen in Förderklassen zusammengefasst werden. Ziel der Förderklassen muss es sein, Schritt für Schritt das Integrationsniveau zu heben, um die Schüler reif für die Regelklasse zu machen.
Für Integrationsverweigerer sollte es eigene Klassen an Sonderschulen geben. Die Integrationsverweigerung von Kindern soll eine rechtliche Grundlage für den Entzug der Aufenthaltsgenehmigung der jeweiligen Familien werden (vgl. Tatbestand „Integrationsverweigerung“, Kap. „Asyl und Zuwanderung“).
Die Schüler sollten weniger, aber besser lernen. Die Lehrpläne sind zu entrümpeln und zu modernisieren. Die Schüler sollten weniger Fakten auswendig lernen müssen, aber die Dinge, die sie lernen, verstehen. Zudem sollten sie lernen, Dinge kritisch zu hinterfragen.
Die Lehrinhalte sollten lebensrelevanter werden. Die Schüler sollten nach Abschluss der Matura Grundkenntnisse zu den Themen Finanzieren, Veranlagen und Versichern haben. Angesichts der Tatsache, dass sich der gesundheitliche Zustand junger Menschen verschlechtert hat, sollten sie in der Schule mehr über gesunde Ernährung und das Immunsystem erfahren. Zudem sollten sie mehr Sport betreiben.
Der Satz „Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir“ sollte im 21. Jahrhundert endlich gelebte Realität werden.
Der Religionsunterricht soll beibehalten werden. Islamlehrer müssen in Österreich ausgebildet werden und einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Islamisten müssen von einer Lehrtätigkeit ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Extremismusprävention sollte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) nicht mehr die Kompetenz haben, Schulinspektoren zu bestellen und abzusetzen. Dies sollte Aufgabe der jeweiligen Bundes- bzw. Landesbehörden sein.
Lehrer müssen gegenüber Schülern politische Neutralität wahren und insbesondere keine problematischen Ideologien wie Islamismus, LGBTQ, Veganismus oder Klimahysterie bewerben.
Es darf auch keine Frühsexualisierung der Kinder geben. Sexuelle Aufklärung soll in sachlicher und altersgerechter Form im Biologieunterricht erfolgen. Die Bewerbung verschiedener sexueller Orientierungen, insbesondere auch durch externe NGOs, soll nicht mehr zulässig sein.
Um Mangelernährung zu vermeiden, hat das Mittagessen in Kindergärten und Schulen auch ausreichend Fleisch und Fisch zu umfassen.
Österreich sollte das Bildungsscheck-Modell aus den Niederlanden oder Schweden einführen. Die Schulen und Kindergärten werden dort nicht direkt von der öffentlichen Hand finanziert. Stattdessen erhalten die Eltern Bildungsschecks, die sie beim Kindergarten und der Schule ihrer Wahl einlösen können – egal, ob diese öffentlich oder privat sind. Im Unterschied zu Schweden sollten Privatschulen jedoch einen Zuschlag zum Bildungsscheck einheben dürfen.
Ergänzend zur Zentralmatura sollte am Ende der achten Schulstufe auch eine zentrale Mittlere-Reife- Prüfung eingeführt werden, die die Kenntnisse der Schüler überprüft (ähnlich den SAT-Tests in den USA). Damit wird auch die Leistungsfähigkeit der Schulen überprüft. Die Eltern sollen im Internet einsehen können, wie gut die Schüler der jeweiligen Schulen abschneiden (statistische Daten, keine persönliche Daten der einzelnen Schüler).
Lehrer und Kindergärtner sollen auch in jenen Schulen und Kindergärten, die sich in öffentlichem Eigentum befinden, nach dem Dienstrecht für Privatangestellte angestellt werden. Die Direktoren sollen mit der Personalhoheit ausgestattet sein.
Verkehr ist der Motor der Wirtschaft und des Wohlstandes. Der Transport von Personen und Gütern aller Art muss zeitsparend, effizient und kostengünstig sichergestellt werden, um es der Wirtschaft zu erlauben, sich bestmöglich zu entfalten und den Menschen die Zeit für die Bewältigung von Wegstrecken auf ein machbares Minimum zu verkürzen. Wir treten für die freie Wahl des Verkehrsmittels ein. Es soll jeder Person selbst überlassen werden, wie sie Wege zurücklegen möchte und mit welchen Mitteln sie Güter transportieren lassen will.
Die Förderung oder Bevorzugung ausgewählter Transportarten ist nicht Aufgabe des Staates. Dieser hat lediglich die Aufgabe, die Verkehrsinfrastruktur in zeitgemäßem Umfang und Qualität sicherzustellen und für Kostenwahrheit im Verkehr zu sorgen.
Die überregionale Verkehrsplanung hat unter Berücksichtigung der Lebensqualität betroffener Anrainer sowie des Natur- und Landschaftsschutzes, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, aber unter strikter Beachtung von Kosten, zu erfolgen.
Die Prüfverfahren für überregionale Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen müssen vereinfacht werden, die uferlosen und schwammigen Umweltprüferfordernisse sind zu straffen. Das Gleiche gilt für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz selbst, dessen Anforderungen nicht nur im Hinblick auf Infrastrukturprojekte deutlich zu straffen sind.
Straßenzüge und Verkehrsbänder und Bahnstrecken, die bereits bestanden haben und wieder errichtet werden oder deren Leistungsfähigkeit, Trassierung und Infrastrukturbauten verbessert werden, bedürfen keinerlei weiterer behördlicher Genehmigungsverfahren, insbesondere keiner
neuerlichen Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Errichter hat in diesen Fällen dafür einzustehen, dass die Bauten allen Anforderungen der Sicherheit, den Normen der Bauausführung sowie der Straßenverkehrsordnung bzw. der Eisenbahnbetriebsordnung genügen. Weitere Auflagen bestehen nicht.
Der Instanzenzug bei Neuerrichtungen ist auf eine einmalige Einspruchsmöglichkeit zu beschränken. Das jahrzehntelange Verzögern durch immer neue querulatorische Eingaben, durch die wichtige Verkehrsprojekte verteuert und die Herstellungskosten erhöht werden, muss unterbunden werden.
Straßenverkehr
Die staatlichen Behörden haben grundsätzlich Maßnahmen zu fördern, die den Straßenverkehr flüssiger und leichter machen. Ideologisch motivierte Beeinträchtigungen und Behinderungen des Straßenverkehrs (Ampelschaltungen, die den Verkehrsfluss vorsätzlich hemmen; Anbringung von Einbauten oder Gegenständen, die die Fahrbahn teilweise sperren) sind zu verbieten. Das hochrangige Straßennetz ist entlang vielbefahrener Routen auszubauen, um Orte wo immer möglich vom Durchzugsverkehr zu entlasten.
Es soll keine wie auch immer geartete Berechtigung der Länder geben, Verkehrsbeschränkungen, gleich welcher Art, auf Bundesstraßen, Schnellstraßen und Bundesautobahnen zu verhängen. Diese Maßnahmen sind ausschließlich dem Verkehrsminister vorbehalten.
Sofortiges Ende der inflationären Aushebelung der vom Gesetzgeber normierten Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsgebiet durch willkürlich verhängte Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung. In 90 % der Fälle dienen diese einer reinen Behinderung der Autofahrer aus ideologischen Gründen, stehen jedoch in keinerlei Zusammenhang mit einer besonderen Gefährdung oder der Hintanhaltung von Schäden gleich welcher Art durch den Verkehr. Derartige Beschränkungen dürfen höchstens 10 % der Straßenkilometer eines Ortsgebietes umfassen, da sie die Ausnahme bleiben müssen, wie in der StVO festgelegt.
Schienenverkehr
Die Schieneninfrastruktur hat, soweit sie vom Staat errichtet wurde, in staatlicher Hand zu verbleiben. Die Abgabe an Dritte (z. B. im Rahmen von „Sell and Lease back“ -Abkommen) ist verboten. Umgekehrt muss alles, was privat errichtet wurde, auch privat bleiben. Der Staat darf die Kosten privater Betreiber nicht übernehmen. Die Güter- und Personenverkehrsdienstleistungsgesellschaften der ÖBB sollen
privatisiert werden.
Binnenschifffahrt
Der Transport auf Wasserstraßen ist hinsichtlich seiner externen Kosten von etwa 0,15 ct./tkm am effizientesten. Wasserstraßen „verbrauchen“ auch keine Landschaft und Schüttgüter können zu den günstigsten Konditionen transportiert werden.
Österreich verfügt mit der Donau über eine internationale Binnenwasserstraße hoher Leistungsfähigkeit.
Es ist sicherzustellen, dass auf der österreichischen Donau die auf den Vor- (Main-Donau-Kanal) und Nachlaufstrecken normierte Fahrrinnentiefe eingehalten wird, um einen reibungslosen Ablauf der Schiffstransporte zu gewährleisten.
Luftverkehr
Die Anbindung an das internationale Luftverkehrsnetz ist für moderne Volkswirtschaften essenziell. Der Betrieb und Ausbau von Flughäfen hat daher den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der sonstigen Verkehrsinfrastruktur. Die Überwachung und Regelung des Luftverkehrs erfolgt unter staatlicher Aufsicht. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, Flughäfen zu errichten oder zu betreiben, Eigentümer oder Teilhaber eines Flughafens zu sein.
Projekte zum Ausbau oder zur Modernisierung bestehender Flughäfen sind zu erleichtern. So benötigt der Flughafen Wien dringend eine dritte Piste, deren Bau durch ein absurdes Endlosverfahren seit vielen Jahren verschleppt wird.
Die Agrarpolitik der EU ist ein planwirtschaftlicher Irrsinn, der viele Bauern ins wirtschaftliche Aus getrieben hat. Sie hat zu höheren Lebensmittelimporten und zu mehr industrieller Landwirtschaft geführt. Der sogenannte Green Deal und die Renaturierungsverordnung der EU werden diesen Trend weiter verschärfen. Die Landwirtschaft sollte, so wie in der EFTA eine nationalstaatliche Angelegenheit
sein und vom gemeinsamen Binnenmarkt ausgenommen sein.
Biologisch Landwirtschaft, artgerechte Tierhaltung und bäuerliche Strukturen sollten gefördert werden. Österreich braucht wieder eine höhere Eigenversorgung mit Lebensmitteln.
Österreich muss wieder sicherer werden. Jeder Bürger soll sich jederzeit und überall sicher und frei im Land bewegen können, ohne Kriminelle fürchten zu müssen.
Zum Schutz der Bevölkerung vor gewalttätigen Kriminellen sollten Gewaltdelikte mit längeren Gefängnisstrafen geahndet werden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre gesenkt werden. Bei Vermögensdelikten wären jedoch der verstärkte Einsatz von Geldstrafen und Diversion vielfach wirkungsvoller und nützlicher als Gefängnisstrafen.
Das Recht auf Selbstverteidigung muss gestärkt werden. Es kann nicht sein, dass ein Bürger, der sich mit einer Schusswaffe gegen einen Angreifer mit Messer zur Wehr setzt, eine Anklage riskiert. Opferschutz muss Vorrang vor Täterschutz haben. Wenn gesetzestreue und psychisch stabile Bürger Schusswaffen besitzen, fördert dies die Sicherheit. Die psychische Stabilität wird vom Bundesheer bei der Stellung überprüft, weshalb das Bundesheer über eine hohe Kompetenz in diesem Bereich verfügt. Die psychische Eignung von Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen, soll daher vom Bundesheer überprüft werden.
In manchen Bundesländern (z. B. in Wien) ist die Kriminalitätsrate deutlich höher als in anderen. Deshalb sollen die Bundesländer das Recht erhalten, zur Verstärkung und Ergänzung der Bundespolizei, eigene Landespolizei-Einheiten zu betreiben.
Etwa 60 % der Gefängnisinsassen sind ausländische Staatsbürger. Aus Kosten- und Präventionsgründen sollten diese ihre Strafe im Ausland zu ortsüblichen Bedingungen absitzen und nach der Verbüßung der Strafe nicht wieder nach Österreich einreisen dürfen. Falls die Verbüßung der Freiheitsstrafe im Ausland nicht möglich sein sollte, so sollte nach Verbüßung der Strafe automatisch die Abschiebung ins Ausland erfolgen.
Die Justiz hat für die angemessene Anwendung des Rechts, die Durchsetzbarkeit von Verträgen sowie die Generalprävention sicherzustellen.
Gerechtigkeit darf nicht unnötig teuer und schon gar nicht ruinös sein:
Eine zumindest zehnjährige Tätigkeit als Richter soll Voraussetzung für die Bestellung zum Richter am Obersten Gerichtshof (OGH), am Verfassungsgerichtshof (VfGH) und am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sein.
Die Entscheidungen des VfGH sind gewichtig und vielfach nicht politisch wertfrei. Deshalb sollten Verfassungsrichter vom Volk gewählt werden. Jede Parlamentspartei sollte das Recht haben, einen Wahlvorschlag zu unterbreiten.
Da die Justiz oft auch mit Angelegenheiten der Exekutive befasst ist, ist es problematisch, dass Staatsanwälte und Richter von der Exekutive bestellt werden. Sie sollen daher zukünftig vom Justizausschuss des Nationalrats bestellt werden (Ausnahme: die vom Volk zu wählenden VfGH-
Richter).
Österreichs Neutralität ist eine bewaffnete Neutralität. Ein leistungsfähiges Heer ist notwendig, um nachhaltig Freiheit und Selbstbestimmung zu schützen.
Derzeit haben wir ein Berufsheer, das eine wenig effektive Wehrpflicht verwaltet. Da die Berufssoldaten dem Beamtendienstrecht unterliegen, haben wir ein Altherren-Heer mit unnötig vielen Generälen. Österreich ist von befreundeten Staaten umgeben. Es liegt daher keine akute
Bedrohungslage vor, die eine Wehrpflicht rechtfertigen würde. Geradezu grotesk erscheint das Argument, dass der Sozialstaat auf billige Zwangsarbeiter in Form von Zivildienern angewiesen sei. Die jungen Bürger werden in der Wirtschaft viel dringender gebraucht und erhalten dort auch ein angemessenes Entgelt.
Österreich sollte sich daher, so wie das ebenfalls neutrale Irland, darauf beschränken, ein schlagkräftiges Berufsheer zu betreiben, das in der Lage ist, flexibel auf unterschiedliche Bedrohungslagen zu reagieren. Die Aufgaben des Bundesheeres sollten folgende sein:
Landesverteidigung, Grenzschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen, Katastrophenschutz sowie subsidiär, bei Überforderung der zivilen Kräfte auch die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung.
Ein derartiger Systemwechsel sollte jedoch nicht gegen den Willen der Bevölkerung erfolgen. Zunächst sollte ein Detailkonzept für ein Berufsheer erarbeitet werden und die Bürger sollten im Rahmen einer Volksabstimmung über die Abschaffung der Wehrpflicht und Einführung eines Berufsheers entscheiden.
Das Beamtendienstrecht soll durch ein eigenes Soldatendienstrecht ersetzt werden. Der lebenslange Dienst soll sich auf höhergestellte Führungskräfte beschränken. In der „kämpfenden Truppe“ sollten junge und fitte Soldaten dienen, so wie es in den Berufsheeren anderer Länder der Fall ist.
Österreich verfügt bereits über viele gute Gesetze zum Schutz von Luft, Wasser, Boden und Natur. Um den exzessiven Bodenverbrauch einzudämmen, müssen jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden. Es sollten passende marktwirtschaftliche Anreize gesetzt und Fehlanreize beseitigt werden. Beispielsweise sollte bei den Unternehmen nicht mehr die Lohnsumme, sondern die genutzte Bodenfläche besteuert werden (vgl. Kap. „Sparsamer Staat, niedrige Steuern“).
Der größte Treiber des Bodenverbrauchs ist das Bevölkerungswachstum. Dieses ist die Folge der massiven Asylzuwanderung. Diese sollte mittels einer eigenständigen österreichischen Zuwanderungspolitik gestoppt werden (vgl. Kap. „Asyl und Zuwanderung“).
Mit dem EU-Beitritt wurde Österreich der gemeinsamen Agrarpolitik der EU unterworfen, was zu einer Verschlechterung des Tierschutzes geführt hat. Wir fordern die Wiedereinführung des Tierschutzgesetzes im Status von 1994.
Vor der Volksabstimmung über den EU-Beitritt im Jahr 1994 wurde uns Vieles versprochen. 1994 war die EU noch die EG (Europäische Gemeinschaft), die primär eine Wirtschaftsgemeinschaft war. Die Bundesregierung stellte uns einen deutlich höheren Wohlstand in Aussicht und schon damals geäußerte Befürchtungen wurden mit einer Serie von Versprechen vom Tisch gewischt. Diese Versprechen wurden jedoch reihenweise gebrochen, insbesondere die folgenden:
Die EU ist politisch völlig falsch abgebogen, die Folgen sind gewichtig bis katastrophal. Insgesamt sind die Nachteile der EU-Mitgliedschaft mittlerweile viel gewichtiger als die Vorteile:
Die gesamte EU sollte zu einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft umgebaut werden - einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik. Die EFTA, der Österreich von 1960 bis 1994 angehörte, funktioniert seit Jahrzehnten auf dieser Grundlage. Ein Rechtsrahmen wie in der EFTA hätte gegenüber
dem der EU-Vorgängerorganisation EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) auch den gewaltigenVorteil, dass die unselige gemeinsame Agrarpolitik wegfallen würde.
Dies würde einen grundlegend erneuerten EU-Vertrag erfordern, in dem eindeutig festgehalten werden müsse, dass das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten Vorrang vor EU-Recht hat. Um eine Einigung der Mitgliedstaaten zu erleichtern, könnte auch vereinbart werden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten auswählen können, aus welchen Bereichen der gemeinsamen EU-Politik sie aussteigen möchten („EU à la carte“). Der Ausstieg aus der gemeinsamen Asyl-Politik der EU wäre für die meisten Staaten attraktiv, während der Ausstieg aus der gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik vor allem für neutrale Staaten wie Österreich oder Irland wichtig wäre. Jedenfalls sollten alle Staaten frei entscheiden können, ob sie aus der Grundrechtecharta, der Sozialcharta, dem Euro oder dem Schengen-Raum aussteigen wollen.
Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten sollten gegenüber der EU-Kommission gestärkt werden:
Um eine derart grundlegende Änderung der EU-Vertragsgrundlagen durchzusetzen, ist natürlich die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich. Klar ist, dass insbesondere die kleinen, wohlhabenden Staaten wie Österreich, die Niederlande, Dänemark, Schweden oder Finnland besonders stark unter der Politik der EU leiden. Über sie wird politisch drübergefahren, sie sind Nettozahler und sie werden
aufgrund der großzügigen Sozialsysteme extrem durch die Asylzuwanderung geschädigt. Die anderen kleinen Nettozahler wären daher unsere natürlichen Verbündeten im Prozess der Vertragsverhandlungen. Aber auch jene Staaten, denen die von uns angestrebte Reform grundsätzlich
widerstrebt, hätten wohl kein Interesse daran, dass alle Nettozahler mit Ausnahme Deutschlands aus der EU austreten und der EFTA beitreten. Schließlich waren nicht nur Österreich, sondern auch Dänemark, Schweden und Finnland bereits in der Vergangenheit Mitglieder der EFTA. Klar ist: Wenn die Gegner eines Kurswechsels, keinen EU-Austritt von Nettozahlern wie Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und/oder Finnland fürchten müssen, wird es keinen grundlegenden Kurswechsel in der EU geben. Je mehr Staaten gleichzeitig eine EU-Austritts-
Volksabstimmung abhalten würden, desto höher ist natürlich der Veränderungsdruck. Deshalb streben wir eine Koalition der Vernünftigen an.
Einerseits muss man den anderen EU-Staaten klarmachen, dass ein „Weiter wie bisher“ nicht mehr tragbar ist. Andererseits müssen die Österreicher nach mittlerweile 30 Jahren Mitgliedschaft in einer EU, die viel schlechter ist als diejenige, die uns versprochen wurde, das Recht zugestanden bekommen, darüber abstimmen, ob sie noch in dieser EU bleiben wollen, d. h. sie müssen das Recht haben über den EU-Austritt abzustimmen.
Wenn es möglich sein sollte, einen grundsätzlichen Kurswechsel und einen Rückbau der EU zu einer reinen Wirtschaftsunion zu verhandeln, dann werden die Österreicher wohl zu Recht für einen Verbleib in der EU stimmen. Falls andere EU-Partner jedoch uneinsichtig sind und einen Kurswechsel verweigern, dann werden die Österreicher wohl aus guten Gründen für den Öxit stimmen.
Nach einer erfolgreichen Volksabstimmung würde die Bundesregierung das Verfahren für den EU-Austritt gem. Art. 50 der EU-Verträge einleiten und zwei Jahre danach würde der EU-Austritt in Kraft treten.
Im Laufe dieser zwei Jahre würde die Bundesregierung mit der EU den Austrittsvertrag und die Verträge verhandeln, die das zukünftige Verhältnis regeln.
Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie Österreich ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit anderen Staaten von großer Bedeutung. Ohne den Abschluss von spezifischen Freihandelsverträgen erfolgt der Handel auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Das betrifft beispielsweise den Handel mit Österreichs zweitgrößtem Exportmarkt, der USA. Zwecks Erleichterung und Vertiefung der Handelsbeziehungen schließen Staaten Freihandelsverträge auf bilateraler Basis ab. So hat beispielsweise Großbritannien im Zuge des Brexits Freihandelsverträge mit einer Vielzahl von Staaten abgeschlossen. Zusätzlich gibt es Handelsorganisationen, deren Regeln dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten der Organisation untereinander besonders ungehindert handeln können. Hinzu kommt, dass diese Organisationen für ihre Mitglieder Freihandelsverträge mit Drittstaaten abschließen. In Europa gibt es zwei solche Handelsorganisationen, die EU und die EFTA.
Derzeit ist die EU mit 27 Mitgliedern die größere Organisation, während die EFTA nur vier Mitglieder zählt (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island). Bis 1973 hatte die EFTA übrigens mehr Mitglieder als die EU. Die Mitgliederzahlen von Handelsorganisationen steigen und sinken also. Österreich war von 1960 bis 1994 Mitglied der EFTA und ist 1995 der EU beigetreten. Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten und keine politische Union. Die Souveränität der Mitgliedstaaten wird nicht begrenzt. So steht es den Mitgliedstaaten auch frei, bilaterale Handelsverträge mit Drittstaaten abzuschließen. Die EU ist hingegen nicht nur eine Handelsorganisation, sondern auch eine immer engere und beengendere politische Union, die die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten immer stärker aushöhlt. EU-Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise keine bilateralen Handelsverträge mit Drittstaaten abschließen, denn der Abschluss von Handelsverträgen ist das alleinige Privileg der EU.




Israel und Kanada sind mit der EU durch einen Freihandelsvertrag verbunden. Im Fall Kanadas werden Streitfälle durch ein bilaterales Gericht geregelt.
Wir schlagen hinsichtlich der zukünftigen Handelsbeziehungen ein Modell vor, das Elemente des britisch/kanadisch/israelischen und des schweizerischen Modells vereint:
Ein Öxit auf Grundlage dieses Austrittskonzepts hätte zur Folge, dass infolge des Außerkrafttretens des EU-Rechts manche Probleme unmittelbar gelöst würden. In anderen Bereichen würden wir dank der wiedererlangten nationalen Selbstbestimmung die Möglichkeit bekommen, eine bessere Politik zu
machen. Österreich könnte in allen Politikbereichen wieder das umsetzen, was es für richtig hält, und die EU könnte uns nichts mehr aufzwingen.
Hier die Themenbereiche im Einzelnen: