Logo CFU - Christlich Freisinnige Union - für Freiheit, Familie und Sicherheit
Wofür wir stehen

CFU Parteiprogramm

10. Jänner 2026

1. Es reicht! Es braucht einen Kurswechsel

Seit 1995 hat sich Österreich zum Schlechteren verändert. Es gab nur wenige sinnvolle Reformen.

Eine Bundesregierung nach der anderen hat das Steuergeld aus dem Fenster geworfen und die Dinge
immer mehr aus dem Ruder laufen lassen:

  • Diverse österreichische Regierungen haben auf EU-Ebene praktisch jedem Unsinn zugestimmt.
  • Man hat zugelassen, dass Österreich mit illegalen Migranten überschwemmt wird und die Islamisierung unseres Landes voranschreitet.
  • Man hat bereitwillig beim Aushöhlen der Neutralität mitgewirkt, obwohl man sich in Sonntagsreden zu dieser bekennt.
  • Unchristliche Abtreibungs- und LGBTQ-Werbung wird mit Steuergeld betrieben.
  • Man hat zugelassen, dass die Verbote und Vorschriften der EU überwuchern, dass unsere Freiheit und demokratische Selbstbestimmung immer weiter
  • eingeschränkt und wir wirtschaftlich immer stärker belastet wurden.
  • Man hat auch nichts unternommen, um die hausgemachte, österreichische Bürokratie abzubauen.
  • Schritt für Schritt hat man die Staatsausgaben, die Steuerlast und die Staatsverschuldung erhöht.
  • Man hat es verabsäumt, das Pensionssystem zu modernisieren und an die demografischen Veränderungen anzupassen.
  • Man sieht zu, wie das Gesundheitssystem überlastet und der Mangel an Kassenärzten immer dramatischerer wird. Dadurch sehen sich immer mehr Bürger genötigt, Geld für private Zusatzkrankenversicherungen auszugeben. Und das, obwohl sie ohnehin irrwitzig hohe Steuern und Abgaben bezahlen müssen, um das staatliche System zu finanzieren.
  • Man sieht zu, wie öffentliche Schulen immer schlechter werden, wodurch sich immer mehr Bürger genötigt sehen, Geld für Privatschulen auszugeben.
  • Man hat zugestimmt, dass das EU-Budget immer weiter ausgedehnt wird und die EZB massiv Staatsanleihen kauft. Das hat die Inflation befeuert. Dadurch wurde der Euro zu einer Weichwährung, der seit seiner Einführung vor 25 Jahren gegenüber dem Schweizer Franken mehr als 40 % an Wert verloren hat.
  • Man hat auch zugelassen, dass der sogenannte Green Deal und die Russland-Sanktionen die Energie massiv verteuert haben.
  • Man hat zugelassen, dass mit dem Digital Services Act (DSA) der EU die Meinungsfreiheit reduziert wird.
  • Zugelassen hat man, dass mit dem Media Freedom Act der EU die Medienfreiheit eingeschränkt wird.
  • Man lässt zu, dass die Agrar-Planwirtschaft der EU immer mehr bäuerliche Betriebe ins wirtschaftliche Aus befördert, wodurch seit dem EU-Beitritt der Grad der Selbstversorgung Österreichs mit Lebensmitteln massiv gesunken ist.

2. Der Kurswechsel, den wir meinen

Wir sind eine lebensbejahende Partei, die sich zu Freiheit, Familie und Sicherheit bekennt. Der Staat muss die Freiheit und die Selbstbestimmung der Bürger gewährleisten, die Familie als die wichtigste soziale Gemeinschaft achten und dort für Sicherheit sorgen, wo dies den Bürgern und Familien aus
eigenen Kräften nicht möglich ist.

Auf dem Boden der Freiheit gedeiht der Wohlstand. Der Staat darf Bürger und Unternehmen bei der Erarbeitung von Wohlstand nicht behindern. Ergänzend zur sozialen Funktion der Familien wollen wir so viel Sozialstaat wie nötig, damit kein Bürger durch das soziale Netz fällt. Der Sozialmissbrauch muss aber  konsequent unterbunden werden, denn er geht zu Lasten der Steuerzahler. Der Sozialstaat darf auch nicht zu Untätigkeit verleiten. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass sich Leistung lohnt. Steuern sind ein notwendiges Übel, das möglichst klein zu halten ist. Das Privateigentum ist eine zentrale Säule
des Wohlstands. Es muss daher besonders geschützt werden.

Österreich muss Österreich bleiben, deshalb treten wir für den Erhalt der christlich-österreichischen Identität ein. Diese christlich-österreichische Identität wird zunehmend durch die unkontrollierte Massenzuwanderung untergraben. Der mit der Massenzuwanderung nach Österreich eingedrungene Islamismus stellt die größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit dar. Österreich muss wieder selbst darüber entscheiden können, wer ins Land kommt. Ohne Souveränität geht Österreich zugrunde. Österreich sollte sich nicht internationalen Organisationen wie der EU, der NATO oder der UNO unterwerfen. Die Neutralität ist wieder in vollem Umfang einzuhalten.

Der Staat sollte seine Bürger und Familien nicht bevormunden und auch keine Ideologien propagieren, sondern sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und den Bürgern dort Sicherheit geben, wo es nötig ist:

  • jeder Bürger soll sich jederzeit und überall, sicher und frei im Land bewegen können, ohne Kriminelle fürchten zu müssen.
  • Das Privateigentum und die Privatsphäremüssen geschützt werden.
  • Der Bürger muss zu seinem Recht kommen.
  • Die Grenzen müssen gesichert werden.
  • Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass auch öffentliche Schulen überall im Land hochwertig und sicher sind.
  • Der Bürger muss für seine Krankenversicherungsbeiträge auch entsprechend hochwertige
    Gesundheitsdienstleistungen erhalten und
  • der Bürger muss sich außerdem darauf verlassen können, dass die Pensionen auch in Zukunft sicher sind und das Versicherungsprinzip wieder gewährleistet wird, d. h., es muss für alle gewährleistet sein, dass die geleisteten Beiträge und die Auszahlungen in einem fairen Verhältnis zueinander stehen.

Damit unsere Demokratie besser funktioniert, sollten wir sie weiterentwickeln. Insbesondere sind die direkte Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltentrennung zu stärken. Die Regeln müssen möglichst einfach und verständlich gestaltet werden, um den Bürgern Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Politik sollte im Sinne der Subsidiarität möglichst nah am Bürger gemacht werden. Im Kampf gegen Korruption und Freunderlwirtschaft braucht es einen gläsernen Staat, aber keine gläsernen Bürger.


Tier-, Natur- und Umweltschutz sowie gesunde Lebensmittel sind wichtige Anliegen. Dies kann durch kluge Regelungen auf Bundes- und Landesebene besser erreicht werden als durch weltfremde, zentralistische Vorschriften der EU.


Ein großer Teil der massiven Probleme Österreichs wurde durch die in vielen Bereichen grundlegend falsche, unchristliche und freiheitsfeindliche Politik der EU verursacht. Diese massiven Probleme sind nur durch einen grundlegenden Kurswechsel auf EU-Ebene oder durch einen Öxit (den EU-Austritt Österreichs), lösbar. Entweder es gelingt, die EU zu einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik nach dem Vorbild der EFTA umzubauen, oder wir treten aus der EU aus und wieder der EFTA bei. Die Österreicher sollten nach über 30 Jahren EU-Mitgliedschaft das Recht erhalten, im Rahmen einer Volksabstimmung darüber zu entscheiden, ob sie noch ein Mitglied dieser EU bleiben wollen.

3. Verhältnis Staat-Bürger

  • Der Staat muss dem Bürger dienen, er soll ihn nicht bevormunden.
  • Die wichtigste soziale Gemeinschaft ist die Familie und nicht der Staat.
  • Die Regelungsdichte und die Bürokratie sollen minimiert werden. Der Staat soll nicht mehr regeln als unbedingt nötig. Gesetze sollten im Zweifelsfall mit einem Ablaufdatum ersetzt werden.
  • Grundsätzlich soll der Staat nicht Teilnehmer am Wirtschaftsprozess sein, sondern strenger, unabhängiger Schiedsrichter. Der Staat soll sich als Wirtschaftstreibender weiter zurückziehen und Privatisierungen ausweiten.
    • Das Schienennetz soll in öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Güter- oder Personenverkehrsunternehmen.
    • Das Strom- und Fernwärmenetz soll in öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Strom und Wärme produzierende Unternehmen.
    • Abschaffung der ORF-Steuer und Privatisierung des ORF.
  • Beseitigung der Zwangsmitgliedschaften in den Kammern.
  • Recht auf Selbstständigkeit: Jede Person in Österreich soll frei entscheiden dürfen, ob sie als selbständiger Auftragnehmer, freier oder echter Dienstnehmer tätig wird. ÖGK und Finanzamt sollen nicht mehr darüber entscheiden dürfen. In Zukunft sollen nur mehr die betroffenen Auftragnehmer bzw. freien Dienstnehmer auf Anstellung klagen dürfen..
  • Beseitigung und Überarbeitung unklar formulierter und wenig durchdachter Gesetze, die Rechtsunsicherheit schaffen und Behördenwillkür ermöglichen, z. B.: Abschaffung des § 1 Abs. 3 des Konsumentenschutzgesetzes. Dieser sieht vor, dass Unternehmer in der
    Gründungsphase als Konsumenten angesehen werden.
  • Die Gewerbeordnung soll massiv entrümpelt werden.
  • In der Verfassung soll eine wirksame Staatsschuldenbremse verankert werden.
  • Zusätzlich zur gewachsenen österreichischen Bürokratie haben wir in den letzten Jahr die EU-Bürokratie dazubekommen. Hier ein kleiner Auszug schädlicher Richtlinien und Verordnungen der EU, die wieder abgeschafft werden sollten:
    • Datenschatzgrundverordnung
    • Digital Services Act
    • Euro7-Abgasnorm
    • Free Media Act
    • Gebäuderichtlinie
    • Grundrechtecharta
    • Lieferkettenrichtlinie
    • Sozialcharta
    • Taxonomie: Diese verpflichtet Unternehmen zur Erstellung von Klimaschutz-Berichten und erschwert die Bankenfinanzierung von Projekten, die nicht dieser Taxonomie entsprechen.
    • Verbrennerverbot
    • Verschlusskappenpflicht für Getränkeverpackung
    • Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

4. Demokratie und Verfassung

Österreich hat eine mehr als 100 Jahre alte, post-monarchische Verfassung, die völlig verrümpelt wurde, weil eine Unzahl von Bestimmungen hinzugefügt wurden, die nichts in einer Verfassung zu suchen haben. Zusätzlich wurde die Verfassung um sogenannte Staatszielbestimmungen erweitert, die sich zum Teil widersprechen. Diese führen dazu, dass Gerichte Politik machen. Eine Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet. Neue Parteien sind mit gewaltigen Hürden konfrontiert und die direkte Demokratie führt ein Schattendasein.

Es reicht nicht aus, die Verfassung zu entrümpeln. Sie muss völlig neu gedacht werden und der Entwurf einer neuen Verfassung ist dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Die neue Verfassung sollte schlank und verständlich formuliert sein. Sie sollte sich darauf beschränken, die Spielregeln der Demokratie und das Zusammenspiel ihrer Institutionen zu regeln. Eine solche einfachere Verfassung würde zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.

Die neue Verfassung sollte jedenfalls folgende Elemente umfassen:

  • Die immerwährende Neutralität: Ergänzend zur Neutralität soll auch die aktive Friedenpolitik in der Verfassung verankert werden. Das Vermitteln bei Konflikten ist eine logische Funktion des Neutralen.
  • Die österreichische Verfassung muss immer Vorrang vor internationalen Vereinbarungen haben, inklusive EU-Recht, EMRK und UN-Charta.
  • Zwecks Stärkung der Gewaltentrennung sollten Gesetzesvorschläge nur noch durch Nationalratsabgeordnete oder durch ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates eingebracht werden können, nicht mehr durch die Bundesregierung.
  • Der Bundeskanzler soll nicht mehr im Zuge von Hinterzimmer-Verhandlungen gekürt werden. Stattdessen soll nach amerikanischem Vorbild gleichzeitig mit dem Nationalrat auch der Bundespräsident gewählt werden, der auch Regierungschef sein soll (d. h. die Ämter von
    Bundespräsident und Bundeskanzler würden zusammengeführt). Dieser direkt gewählte Präsident sollte wie in den USA nur mit einer Zweidrittelmehrheit durch das Parlament im Zuge eines Amtsenthebungsverfahrens abgesetzt werden können. Umgekehrt sollte dieser
    Präsident nicht mehr die Kompetenz haben, den Nationalrat aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Dadurch würde auch die Gewaltentrennung massiv gestärkt.
  • Es eine direkte Demokratie nach schweizerischem Vorbild.
  • Eine Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild – wir sollen nicht auf Kosten unserer Kinder leben.
  • Eigenverantwortlicher Föderalismus nach schweizerischem Vorbild: Die Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden sollten entwirrt werden;
  • Zukünftige Verfassungsänderungen sollen eine Volksabstimmung erfordern. Derartige Volksabstimmungen zu Verfassungsänderungen sollten aber im Parlament mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können.

Folgende Elemente, die derzeit Teil der Verfassung sind, sollten zukünftig nicht mehr Teil davon sein:

  • Die Zwangsmitgliedschaften in den Kammern (idealerweise sollten sie vollständig abgeschafft werden).
  • Staatszielbestimmungen (diese delegieren politische Entscheidungen an Richter, die von einer demokratischen Mehrheit gefällt werden sollten).
  • Staatliches Geldmonopol: Es wird nicht benötigt, kann aber missbraucht werden. Alternativwährungen zur jeweiligen Landeswährung (wie der US-Dollar oder Bitcoin) werden in Ländern genutzt, in denen die Landeswährung besonders hoher Inflation ausgesetzt ist. Ein Währungswettbewerb kann also die Bürger somit vor staatlichem Machtmissbrauch, insbesondere vor Inflation schützen. Es soll weiterhin ein gesetzliches Zahlungsmittel mit Annahmepflicht geben, die Nutzung anderer Währungen soll zulässig sein.
  • Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die etablierten Parteien haben die Hürden für neue Parteien in den letzten Jahren massiv erhöht. Diese Hürden untergraben das demokratische Prinzip. Österreichs Demokratie ist zu einer Oligarchie der etablierten Parteien verkommen. Wir schlagen daher ein faires und demokratisches Parteien- und Wahlrecht mit folgenden Elementen vor:

  • Es soll ein echtes Verhältniswahlrecht wie in der Schweiz oder in den Niederlanden eingeführt werden. Die Mindestprozenthürden für den Einzug in den Nationalrat oder die Landtage sollen abgeschafft werden.
  • Die Parteiförderung soll nur noch pro erhaltener Stimme gewährt werden, sodass sie bei niedriger Wahlbeteiligung geringer ausfallen als bei hoher. Sie sollte auf Bundes- und Landesebene 5 € pro erhaltener Stimme nicht überschreiten. Diese Förderung sollten aber alle angetretenen Parteien erhalten, nicht nur jene, die ein Mandat erzielt haben.
  • Alle Parteien, die bei bundes- oder landesweiten Wahlen einen Wahlantritt schaffen, sollten einen Sockelbetrag/“Startgeld“ in Höhe von 100.000 € vor der Wahl erhalten. Dieser Betrag ist auf die bestehenden Parteienförderungen auf der jeweiligen Ebene anzurechnen.
  • Parteien, die nicht im Nationalrat oder in zumindest drei Landtagen vertreten sind, sollten von der Parteispendenbeschränkung ausgenommen werden. Analog zur Regelung in der Schweiz sollten nur Parteispenden ab 16.000 Euro veröffentlicht werden müssen.
  • Die Werbeausgaben des Bundes bzw. eines bestimmten Bundeslandes sollten in keinem Monat mehr als 10% der Werbeeinnahmen eines bestimmten Mediums und in keinem Quartal mehr als 5% der Werbeeinnahmen des jeweiligen Mediums ausmachen. Wird diese Grenze vom Bund oder einem Bundesland überschritten, so ist die Parteienförderung der jeweils regierenden Parteien um den Betrag zu kürzen, um den die Grenze für Inseratenausgaben überschritten wurde.
  • Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur haben auf allen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden bzw. in Wien Bezirke) von allen Parteien erbracht zu werden, d. h. die Unterschriften von Abgeordneten sollen gleichwertig wie die der übrigen Wahlberechtigten sein. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen soll jederzeit möglich sein, sie sollen jeweils bis zur nächsten Wahl gelten. Somit ist es nicht mehr möglich, dass der Wahlantritt einer Partei, z. B. bei einer Nationalratswahl, durch die Unterschriften von lediglich drei Abgeordneten ermöglicht wird.
  • Es ist die Unterzeichnung einer Unterstützungserklärung mittels digitaler Signatur zu ermöglichen, so wie es bereits bei der Einleitung und Unterzeichnung von Volksbegehren und bei vielen anderen Rechtsakten der Fall ist.
  • Um auch den Bürgern ohne digitale Signatur die Unterstützung neuer Parteien zu erleichtern, soll eine ortsunabhängige Unterstützungserklärung auf Unterstützerlisten ermöglicht werden, wie es in der Schweiz der Fall ist. Die Wahlbehörde könnte anschließend mittels Einblick ins zentrale Wählerverzeichnis kontrollieren, ob die Person wahlberechtigt ist und die Unterschrift korrekt ist. Alternativ dazu könnte bei Beibehaltung des für die Unterstützer aufwendigen Verfahrens die Zahl der nötigen Unterstützungserklärungen analog zu den
    Niederlanden auf 31 Unterstützungserklärungen pro eine Million Einwohner gesenkt werden. Das wären dann beispielsweise 282 Unterstützungserklärungen für einen bundesweiten Antritt, 63 für einen Antritt in Wien und 13 für Vorarlberg.
  • Der öffentlich zugängliche Raum vor Gemeindeämtern muss überall für das Sammeln von Unterstützungserklärungen genutzt werden dürfen. Die übliche polizeiliche Versammlungsmeldung muss hierfür ausreichen.
  • Wahlen sind ein zweiphasiger Prozess: Zunächst gibt es die Phase der Unterstützungserklärungen für den Wahlantritt, dann die Wahl an sich. Viele Bürger wissen nicht, dass es diese erste Phase gibt, wie man eine Unterstützungserklärung abgibt und welche Parteien um Unterstützungserklärungen werben. Die Bürger erhalten derzeit dazu keinerlei amtliche Informationen. Im Gegensatz dazu werden die Bürger über die Möglichkeit der Briefwahl nicht nur in der amtlichen Wahlbenachrichtigung informiert, sondern diese wird auch noch intensiv beworben. Die Bürger sollten zu Beginn der Phase der Unterstützungserklärungen eine amtliche Wahlmitteilung erhalten, die darüber informiert, dass man mit einer Unterstützungserklärung den Wahlantritt einer Partei unterstützen kann, wie man die Unterstützungserklärungen abgeben kann und welche Parteien um Unterstützungserklärungen werben.
  • Solange es einen staatsnahen, staatlich finanzierten Rundfunk wie den ORF gibt, sollte der Informationsauftrag im Hinblick auf die Wahlberichterstattung dahingehend präzisiert werden, dass im Vorfeld von bundes- oder landesweiten Wahlen alle Parteien und Spitzenkandidaten kandidierender Parteien hinsichtlich des Ausmaßes der Berichterstattung gleichbehandelt werden.
  • Bei Nationalratswahlen ist jedes Bundesland ein Wahlkreis. Dies sollte auch bei Landtagswahlen der Fall sein. Entsprechend den Bestimmungen der Nationalratswahlordnung sollte dieselbe Anzahl von Unterstützungserklärungen zu erbringen sein: zwischen 100 in Vorarlberg und dem Burgenland und 500 in Wien und Niederösterreich. Bei Beibehaltung des aufwendigen Verfahrens für die Leistung von Unterstützungserklärungen, sollte die nötige Anzahl an Unterstützungserklärungen gesenkt werden. Dabei sollte man sich an den Bestimmungen in den Niederlanden orientieren: 63 für einen Antritt in Wien und 13 für Vorarlberg.
  • Auch Kinder sollen eine demokratische Vertretung erhalten und zwar in der Form, dass Vater oder Mutter das Wahlrecht für ihre minderjährigen Kinder ausüben können. Hierbei sollen nur Personen das Wahlrecht ausüben können, die in den letzten vier Jahren nicht länger als vier Monate Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Notstandshilfe bezogen haben. Vater und Mutter sollen frei vereinbaren können, wer das Wahlrecht für das eine oder andere Kind ausübt. Falls es keine Einigung gibt, fällt es der Person zu, die im Durchschnitt der letzten vier Jahre die höhere Steuerleistung erbracht hat. Das persönliche Wahlrecht soll gleichzeitig mit der Vollgeschäftsfähigkeit einsetzen (derzeit mit dem 18. Geburtstag).
  • Aufgrund der leichten Manipulierbarkeit ist eine breite Nutzung der Briefwahl als Bequemlichkeitsoption problematisch, ebenso wie die damit verbundene Stimmabgabe lange vor dem Wahltag. Die Briefwahl muss daher zumindest eingeschränkt werden, eine Stimmabgabe in einem Wahllokal außerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde soll aber weiterhin ermöglicht werden.
  • Jede wahlwerbende Partei soll ab dem Zeitpunkt der Einbringung eines gültigen Wahlvorschlags Sitz und Stimme in den Wahlbehörden erhalten. Die bisherigen Vertrauenspersonen entfallen. Die Wahlbehörden haben über die Sitzungen ein Protokoll zu verfassen und dieses zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

5. Neutralität

Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU steht im Widerspruch zur Neutralität, weshalb Österreich nicht mehr daran teilnehmen sollte. Dies könnte durch einen in den EU-Verträgenverankerten Ausstieg aus der gemeinsamen Außen- und Sicherungspolitik (auf EU-Chinesisch „Opt- out“ genannt) oder durch einen EU-Austritt (Öxit) umgesetzt werden.

Ebenso im Widerspruch zur Neutralität (und zum Staatsvertrag) steht die Teilnahme an NATO-Programmen wie Sky-Shield. Deshalb sollte Österreich von einer Teilnahme absehen.

Eine Unterscheidung in militärische, politische und wirtschaftliche Neutralität ist unzulässig und widerspricht dem Neutralitätsgesetz. Die Neutralität ist umfassend gültig.

6. Selbstbestimmung

Selbstbestimmung und die Forderung nach weniger staatlicher Bevormundung sind zentrale Themen dieses Programms. Deshalb werden hier nur einige Punkte separat angeführt.

Zur Selbstbestimmung gehört insbesondere auch die Vertragsfreiheit in allen Bereichen, z. B. bei Mietverträgen: Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen soll nur noch das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und nicht auch das Mietrechtsgesetz Anwendung finden. Derzeit ist dies nur bei Wohneinheiten der Fall, die nach 1945 geschaffen wurden. Dieses Mehr an Vertragsfreiheit würde dazu führen, dass Investitionen in den Altbau wieder wirtschaftlicher würden, wodurch ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der historischen Bausubstanz geleistet werden würde.

Die mietrechtlichen Gesetze sind grundlegend neu zu denken und von den planwirtschaftlichen Inhalten zu befreien.

Vermögen kann nur erhalten bzw. vermehrt werden, wenn Veranlagungsfreiheit besteht, insbesondere auch bei der privaten Pensionsvorsorge (vgl. Kap. Soziales). Überschießende und marktferne Anlegerschutzbestimmungen schaden mehr als sie nutzen (z. B. bei der mündelsicheren
Veranlagung). Sie sollten daher überarbeitet werden.

7. Schutz des Privateigentums

Bargeld schützt vor Enteignung per Knopfdruck, vor Enteignung durch Negativzinsen und vor einem Überwachungsstaat. Das Bargeld wird nur erhalten bleiben, wenn es weiterhin gebräuchlich ist. Daher sind alle gesetzlichen Bestimmungen abzulehnen, die die Nutzung von Bargeld einschränken oder erschweren würden. Zudem ist eine gesetzliche Pflicht zur Annahme von Bargeld zu verankern.

Währungswettbewerb ist ein tauglicher Schutz vor Inflation, deshalb lehnen wir das staatliche Geldmonopol ab (vgl. auch Kap. Demokratie und Verfassung).

Digitales Zentralbankgeld (wie z. B. der digitale Euro) dient der leichten Überwachung, Gängelung und Enteignung der Bürger und ist daher abzulehnen.

Mit der Gebäuderichtlinie zielt die EU darauf ab, die Eigentümer von Gebäuden zu massiven und auch unwirtschaftlichen Investitionen zu zwingen. Dies stellt einen Anschlag auf das Privateigentum dar und muss daher wieder abgeschafft werden. Generell sollen die überschießenden, kostentreibenden Auflagen für Gebäude durchforstet werden. Die Freiheit bei der Wahl der Heiztechnologie muss
gewahrt bleiben.

Mit der EU-Flottenverordnung wurde eine Quote für Elektroautos beschlossen, die benzin- und dieselbetriebene Autos schrittweise verteuern wird. Ab 2035 gilt in der EU sogar das sogenannte Verbrennerverbot, das heißt, es dürfen nur noch Elektroautos verkauft werden. Autokäufer müssen bei der Wahl des Antriebs frei entscheiden können und dürfen nicht steuerlich diskriminiert werden.

Wiedereinführung der Spekulationsfristen: Bei Wertpapieren sollen Wertsteigerungen nach einem Jahr von der Kapitalertragssteuer befreit werden. Bei Immobilien soll die Frist zehn Jahre betragen, denn ohne Spekulationsfrist, muss bei langfristigen Investitionen eine Steuer auf die Inflation abgeführt werden.

8. Leistbares Wohnen, leistbares Eigentum

Der Wohnbau in Österreich verteilt sich auf den kommunalen Wohnbau, der durch und durch politisch geprägt ist, den politiknahen gemeinnützigen Wohnbau und auf marktwirtschaftlich finanzierte, private Wohnbauträger. Letztere werden gegenüber dem kommunalen Wohnbau und den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften rechtlich benachteiligt. Diese Diskriminierung des privaten Wohnbaus soll beendet werden.

Der politiknahe Charakter sogenannter gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften ist oft schon an
den Führungskräften erkennbar. Vielfach werden Genossenschaftsmietern keine Genossenschaftsanteile angeboten. Das führt dazu, dass selbst große Wohnbaugenossenschaften, die Tausende Wohnungen besitzen, oft nur wenige Genossenschafter haben. Vielfach verzichten Genossenschaftsmieter auf ihr Recht, die Wohnung zu erwerben. Berichten zufolge wird den Mietern die Nutzung der Kaufoption geradezu ausgeredet. Die Miet- und Kostenabrechnungen von Wohnbaugenossenschaften sind selbst für wirtschaftlich gebildete Menschen oft nur schwer
nachvollziehbar. Wir wollen die Genossenschaftsmieter stärken: Eine neue Bundesberatungsstelle soll die Mieter nicht nur hinsichtlich Miet- und Kostenabrechnungen beraten, sondern ihnen auch beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Wohnungen helfen.

Das Mietrechtsgesetz ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit. Es gilt nur für Wohneinheiten, die vor 1945 geschaffen wurden und hat zur Folge, dass Investitionen in Altbauten für deren Eigentümer kaum mehr wirtschaftlich sind. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen soll, wie im Neubau, nur mehr das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zur Anwendung kommen. Dieses Mehr an Vertragsfreiheit würde dazu führen, dass Investitionen in den Altbau wieder wirtschaftlicher werden würden, wodurch ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der historischen Bausubstanz geleistet werden würde. Der „Mietadel“ sollte abgeschafft werden. Mietverträge sollten nicht vererbbar sein und Vermieter sollten die Möglichkeit erhalten, Mietverträge mit angemessener Frist zu kündigen (wie in der Schweiz). Dadurch würden viele
kaum genutzte Mietwohnungen wieder auf den Markt kommen.

9. Schutz der Privatsphäre

Die privaten Angelegenheiten der Bürger gehen den Staat nichts an, die Privatsphäre soll maximal geschützt werden. Hier sind einige Positionen zum Schutz der Privatsphäre angeführt:

  • Schutz des Bargeldes (vgl. Kap. „Schutz des Privateigentums“)
  • Wiedereinführung des Bankgeheimnisses (Wiederherstellung des Zustandes vor der Reform von 2014)
  • Abschaffung der automatischen Übermittlung von Auto-Daten an die Behörden, wie sie in der ISA-Verordnung der EU für alle ab 6. Juli 2022 verkaufte Autos vorgesehen ist,
  • Nein zum von der EU-Kommission vorangetriebenen Vermögensregister
  • Nein zur von der EU geplanten Einführung der digitalen Identität

10. Transparenz und kein Steuergeld für politische NGOs

Wir brauchen keinen gläsernen Bürger, aber im Kampf gegen die Korruption einen gläsernen Staat.
Der Staat ist seinen Bürgern hinsichtlich der Ausgaben Rechenschaft schuldig.

Der Staat soll keine Güter mehr freihändig veräußern, sondern nur noch im Rahmen von Versteigerungen.

NGOs sind in den letzten Jahren zu einflussreichen politischen Akteuren geworden. Politisch aktive NGOs sollen daher hinsichtlich der Rechenschaftspflichten denselben Regeln unterliegen wie politische Parteien.

Der Staat soll den Bürgern politisch neutral gegenübertreten. Folglich soll er auch keine politischen NGOs finanzieren oder steuerlich begünstigen. Das schließt insbesondere auch NGOs ein, die bestimmte Positionen zu politischen Konflikten im Ausland vertreten, die Abschaffung der nationalen Souveränität und die Umwandlung der EU in einen Staat propagieren, die eine großzügige Asylpolitik, die Förderung von LGBTQ und andere antichristliche oder freiheitsfeindliche Inhalte bewerben.

11. Sparsamer Staat, niedrige Steuern

Der Staat sollte dem Bürgern weniger Steuern und Abgaben abnehmen, mit dem Steuergeld besser und effizienter wirtschaften und Sozial- und Subventionsmissbrauch unterbinden.

  • Flat Tax wie in Estland mit Steuerwettbewerb wie in der Schweiz: Für Privatpersonen und Unternehmen sollte es einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 20 Prozent geben. Die Bundesländer und Gemeinden sollten vom Bund jedoch keinen globalen Anteil am Steueraufkommen mehr erhalten, sondern einen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der Körperschaftsteuer, der Kapitalertragsteuer und der neuen Bodenverbrauchssteuer (ersetzt die Kommunalsteuer) erhalten, die im eigenen Gebiet anfällt. Hinsichtlich der Lohn- und Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer soll der Bund nur Höchstgrenzen vorschreiben, sodass sparsame Gemeinden und Bundesländer niedrigere Steuersätze definieren könnten.
  • Die Kommunalsteuer, die die Lohnsumme besteuert, soll aufkommensneutral durch eine neue Bodenverbrauchssteuer ersetzt werden, die auf gewerblich genutzte, versiegelte Flächen eingehoben werden würde. Damit würden einerseits die Lohnnebenkosten gesenkt werden
    und andererseits wirtschaftliche Anreize für eine sparsamere Flächennutzung gesetzt werden. Investitionen in Parktürme oder höhere Betriebsgebäude würden beispielsweise wirtschaftlicher werden.
  • Auf dem Lohnzettel soll verpflichtend ausgewiesen werden, wie viel das Unternehmen inklusive Lohnnebenkosten für den Mitarbeiter insgesamt bezahlt, damit die Mitarbeiter sehen, wie gering im Vergleich dazu der Nettolohn ist und wie viel der Staat abkassiert.
  • Die Doppelbesteuerung von Unternehmern ist abzuschaffen. Daher sind die Ausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften an Steuerinländer von der Kapitalertragssteuer zu befreien (wie es aktuell in der Slowakei gehandhabt wird).
  • Die kalte Progression soll vollständig abgeschafft werden.
  • Derzeit findet eine gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) durch die ÖGK und das Finanzamt statt. Diese Stelle ist vollständig in das Finanzamt zu integrieren. Folglich würden Betriebsprüfungen zukünftig nur noch durch das Finanzamt erfolgen. Dadurch würden Doppelgleisigkeiten beseitigt. Die ÖGK würde dann die Beiträge auf Basis der Erhebungen des Finanzamts vorschreiben, wie es bei anderen Sozialversicherungsträgern bereits der Fall ist. Das Inkasso der Beiträge zur Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung u. a. durch die ÖGK kostet derzeit ca. 300 Millionen Euro pro Jahr. Das Finanzamt könnte das Inkasso gemeinsam mit diversen Steuern viel günstiger erledigen.
  • Aktivierung eigener Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ermöglichen: Großunternehmen haben die Wahl nach IFRS (International Financial Reporting Standards) oder nach UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu bilanzieren. Auch KMU sollen dieses Wahlrecht
    erhalten. IFRS-Bilanzen sind zwar in der Erstellung teurer, sie ermöglichen jedoch beispielsweise die Aktivierung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E). Dadurch können Unternehmen, die erhebliche F&E-Investitionen tätigen, nicht nur eine Überschuldung vermeiden, sondern erhalten auch deutlich leichteren Zugang zu Finanzierungen.
  • Die Bildung von Rückstellungen, Investitionen und technischen Neuentwicklungen soll zulässig werden. Der Kapitalstock von Unternehmen veraltet. Derzeit dürfen Unternehmen keine Rückstellungen für notwendige Ersatzinvestitionen und notwendige zukünftige Neuentwicklungen ihrer technischen Produkte bilden. Dadurch rechnen sich die Unternehmen reicher als sie tatsächlich sind. Werden die entsprechenden Sach- oder Entwicklungsinvestitionen nicht im geplanten Zeitraum vorgenommen, sind diese Rückstellungen wieder gewinnerhöhend aufzulösen.
  • Der Klimabonus wurde zwar wieder abgeschafft, die CO2-Steuer ist aber geblieben. Auch diese sollte wieder abgeschafft werden, da die Mineralölsteuer ohnehin bereits zu einer sehr hohen Besteuerung von CO2-Emissionen führt.
  • Die NoVA und die motorbezogene Kfz-Steuer sollten ebenfalls abgeschafft werden. Im Gegenzug sollten die steuerlichen Privilegien und die Subventionierung von Elektroautos beendet werden.

Steuersenkungen müssen natürlich auch finanziert werden. Wir schlagen folgende Gegenfinanzierungen vor:

  • Selbstfinanzierung: Menschen mit mittleren Einkommen würden dank Abschaffung der mittleren Einkommenssteuer wieder mehr arbeiten (61% der Personen, die geringfügig oder teilzeitbeschäftigt sind, geben an, dass sie mehr arbeiten würden, wenn ihnen netto mehr übrig bliebe)./li>
  • Subventionsabbau
  • Bekämpfung von Sozialmissbrauch
  • Die sozialen Hängematten abhängen: Bund, Länder und Gemeinden zahlen parallel und unkoordiniert unterschiedliche Sozialleistungen aus. Dadurch wird oft überfördert und es entstehen Inaktivitätsanreize. Um dies weitestgehend zu beseitigen, sollten alle Sozialleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden über das Finanzamt ausbezahlt werden und diese Sozialleistungen sollten ebenso versteuert werden wie die Pensionen.
  • Abschaffung der Arbeitslosenversicherung: Die Sozialhilfe der Bundesländer bzw. das Bürgergeld, das die Sozialhilfe ersetzen sollte, wäre das verbleibende soziale Netz (vgl. Kapitel „Soziales“).
  • Kerosin(= Treibstoff für Flugzeuge) sollte so wie andere Treibstoffe der Mineralölsteuer und der Umsatzsteuer unterliegen, es ist nicht einzusehen, dass Flugreisende weniger besteuert werden als Bürger, die mit dem Auto zur Arbeit fahren.
  • Pensionsreform
  • Gesundheitsreform
  • Föderalismusreform (Entwirrung der Zuständigkeiten von Gemeinden, Ländern und Bund, konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips)

Nach der Zusammenfassung der steuerlichen Familienförderung im Rahmen eines Kinderfreibetrags, der Einführung der Einkommensteuerwirksamkeit von Unterhaltungszahlungen (vgl. Kapitel „Familie“), der Abschaffung der Arbeitslosenversicherung und dem Ersetzen der Sozialhilfe durch ein
Bürgergeld (vgl. Kapitel „Soziales“) ergäbe sich folgende neue Berechnung der Einkommensteuer:

Bruttoeinkommen
- Sozialversicherungsbeiträge
Einkommen nach Sozialversicherung
+ Bruttopension
+ Sozialleistungen (neu)
- Kinderfreibetrag (neu)
+/- erhaltene/bezahlte Unterhaltszahlungen (neu)
Grundlage für Berechnung der Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
Nettoeinkommen

Selbständige erstellen ohnehin eine Einkommensteuerklärung. Für alle Personen, die nicht selbstständig erwerbstätig sind, könnten all diese Elemente im Rahmen einer erweiterten antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisiert abgewickelt werden - und zwar monatlich.

12. Soziales

Soziales Handeln bedeutet, das Wohl des Einzelnen mit dem Wohl der Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Unsere Sozialpolitik ist von der christlichen Soziallehre geprägt, die auf den Prinzipien Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität beruht. Die wichtigste soziale Gemeinschaft ist daher nicht der Staat, sondern die Familie. Solidarität ist ein freiwilliges Einstehen für andere, daher kommt privatem, sozialem Engagement eine wesentliche Bedeutung zu. Sozialpolitik sollte möglichst nah am Bürger sein, d. h. primär auf der Landesebene und nicht auf Bundes- oder gar EU-Ebene. Sozialpolitik soll immer Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie kommt dort zum Tragen, wo einzelne Bürger und Familien überfordert sind. Missbräuche der Solidarität sind zu unterbinden. Die Solidargemeinschaft umfasst Staatsbürger und ausländische Bürger, die über einen längeren Zeitraum in Österreich Steuern und Abgaben bezahlt haben und sich aktiv in die Gemeinschaft eingebracht haben.

  • Bei der Kranken- und Unfallversicherung soll die Pflichtversicherung durch eine Versicherungspflicht ersetzt werden (freie Wahl des Anbieters). Schon heute können Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Ärzte zwischen einer ASVG- Versicherung, einer SVS-Versicherung oder einer privaten Versicherung wählen. Zukünftig sollen alle Krankenversicherten dieses Wahlrecht haben. So wie in der Schweiz sollten die Versicherten einmal jährlich die Krankenversicherung wechseln können. Die ÖGK sollte für Asylwerber vom Bund und für Arbeitslose von den Ländern entschädigt werden. Die Entschädigungszahlungen sind zu veröffentlichen. Beitragszahler sollten im Gesundheitssystem Vorrang vor Nicht-Beitragszahlern haben, die nur eine Basisversorgung erhalten sollten. Um den Gesundheitstourismus auf Kosten der Steuerzahler zu unterbinden, sollten die Gesundheitsleistungen erst nach 12-monatiger Versicherungsdauer kostenlos bezogen werden können. Zuwanderer, die in den Arbeitsmarkt kommen, können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden und mittels Einzahlung der Prämie für das erste Jahr sofort Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
  • Bei der Pensionsversicherung soll es, wie in der Schweiz, nur mehr eine nationale Pensionskasse geben. Diese soll mittels Umlagesystem die erste Säule der Pensionsversicherung bilden, und schlanker gestaltet werden. In der Schweiz beträgt der Beitrag zur Pensionsversicherung ca. 10% des Einkommens. Da es keine staatlichen Zuschüsse zur Pensionsversicherung geben soll, müssten die Beiträge bei Finanzierungsbedarf
    angehoben und bei Überschüssen gesenkt werden. Der Staat kann auf die Entwicklung durch Anhebung oder Senkung des gesetzlichen Pensionsalters und durch Änderung der Abschläge für den vorzeitigen Pensionsantrag Einfluss nehmen. Die Bürger müssen sich darauf verlassen
    können, dass die Pensionen auch in Zukunft sicher sind und das Versicherungsprinzip wieder gewährleistet wird, d. h. es muss für alle gewährleistet sein, dass die geleisteten Beiträge und die Auszahlungen in einem fairen Verhältnis zueinander stehen. Pensionserhöhungen sollen nicht länger der politischen Willkür ausgesetzt sein. Da sich der Warenkorb von Senioren deutlich von dem der Gesamtbevölkerung unterscheidet, braucht es einen Senioren-VPI, der als Grundlage für die jährlichen Pensionsanpassungen dient. Das prozentuelle Ausmaß von
    Pensionserhöhungen sollte in Zukunft jedoch für alle Pensionsempfänger gleich sein.
  • Zum Ausgleich der verschlankten staatlichen Pensionsvorsorge sollte die private Vorsorge deutlich gestärkt und flexibilisiert werden. Es soll die Möglichkeit eines persönlichen Pensionsfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Die steuerreduzierenden Einzahlungen in den persönlichen Pensionsfonds sollen variabel gestaltet sein (wie in der Schweiz soll man frei entscheiden können, wie viel man im jeweiligen Jahr vorsorgt). Bei der Veranlagung der Mittel soll man frei sein. Die steuererhöhenden Auszahlungen aus dem persönlichen Pensionsfonds können die Pensionisten nach dem Pensionsantritt frei gestalten.
  • Die teure und missbrauchsanfällige Arbeitslosenversicherung sollte abgeschafft werden. Die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung würde je zur Hälfte Arbeitergebern und Arbeitnehmern zu Gute kommen. Das verbleibende soziale Netz wäre die Sozialhilfe. Diese sollte ausschließlich Angelegenheit der Bundesländer sein, die sie auch finanzieren sollten. Dadurch gäbe es neben dem Steuerwettbewerb (vgl. Kap. “Sparsamer Staat, niedrige Steuern“) auch einen effizienzsteigernden sozialstaatlichen Wettbewerb, wie er in der Schweiz praktiziert wird. Es ist davon auszugehen, dass private Versicherungen, nach Abschaffung der staatlichen Arbeitslosenversicherung, ergänzend zur Sozialhilfe, ihr Angebot hinsichtlich der Verdienstausfallversicherungen erweitern werden.
  • Leider setzen gängige Sozialhilfe-Modelle Inaktivitätsanreize für gering qualifizierte Eltern. Verdienen die Eltern weniger als die Geringfügigkeitsgrenze, erhalten sie die volle Sozialhilfe für sich und ihre Kinder sowie diverse andere Zuschüsse. Wenn hingegen das
    Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, dann gibt es keinerlei Sozialhilfe mehr. Wir wollen die Sozialhilfe und andere Zuschüsse durch ein Bürgergeld mit gleitendem Verlauf ersetzen: Wenn kein Einkommen vorhanden ist, wird es in voller Höhe ausbezahlt. Mit
    steigendem Einkommen wird es gleitend reduziert. Das Bürgergeld muss jedenfalls deutlich niedriger sein als das Vollzeit-Arbeitseinkommen einer gering qualifizierten Person. Es darf keine Gebührenbefreiungen für Bürgergeldbezieher geben. Zusätzlich soll das Bürgergeld,
    analog zur Bruttopension, auch der Einkommensteuer unterliegen (vgl. Kapitel. „Sparsamer Staat, niedrige Steuern“). Damit wäre einerseits eine Grundversorgung für die Familien sichergestellt und andererseits würde für viele Eltern der Anreiz steigen, wieder eine Arbeit
    aufzunehmen, da ein höheres Bruttoeinkommen auch ein höheres Nettoeinkommen (nach Abzug der Sozialleistungen) bedeuten würde.

13. Gesundheit

  • Die Gesundheit eines jeden Menschen ist ein göttliches Geschenk und liegt in seiner individuellen Verantwortung. Jeder hat das Recht, selbst über seinen Körper und die für ihn geeigneten Behandlungsmethoden zu entscheiden. Daher sind auch eine Impfpflicht sowie
    eine Diskriminierung von Ungeimpften abzulehnen: Mein Körper, meine Entscheidung.
  • Wahlfreiheit bei Kranken- und Unfallversicherung (vgl. Kap. Sozialversicherung): meine Versicherung, meine Entscheidung.
  • Der Gesundheitstourismus auf Kosten der Steuerzahler ist eine enorme Belastung für unser Gesundheitssystem. Daher sollten die Gesundheitsleistungen erst nach 12-monatiger Versicherungsdauer kostenlos bezogen werden können. Wer in den Arbeitsmarkt zuwandert,
    kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden und mittels Einzahlung der Prämie für das erste Jahr sofort Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
  • Gesundheitsfinanzierung mittels Leistungsentgelten: egal ob Krankenhäuser in privatem oder öffentlichen Eigentum stehen, sie sollen keine Finanzierung seitens der öffentlichen Hand erhalten, sondern sich ausschließlich durch Leistungsentgelte finanzieren. Damit wird eine effiziente Nutzung der Kapazitäten sichergestellt.
  • Ärzte sollen unbeschränkt Ärzte, Pfleger und Angehörige anderer medizinischer Berufsgruppen (wie z. B. Diätologen) anstellen dürfen. Sie sollten bei der Wahl der Gesellschaftsform frei sein. An Gesundheitsdienstleistungsunternehmen von Ärzten sollen auch Nichtärzte Unternehmensanteile halten dürfen. Selbstständige Pfleger sollen künftig in der Wirtschaftskammer vertreten sein und zwar in der Fachgruppe der Gesundheitsberufe.
  • Unbeschränkte Niederlassungsfreiheit für Ärzte und Pharmazeuten.
  • Freie Verschreibbarkeit aller in Österreich registrierten Arzneimittel.

14. Asyl & Zuwanderung

Ein unseliges Zusammenspiel der Zusatzvereinbarung zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967, des EU-Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben das Asyl-Recht zur Standard-Zuwanderungsschiene für Minderqualifizierte und Islamisten verkommen lassen.

Österreich muss wieder die Kontrolle über die Zuwanderung übernehmen. Wie in Australien sollte die Zuwanderung einer beschränkten Anzahl gut integrierbarer und benötigter Fachkräfte möglich sein. Illegale Einwanderung und Asylmissbrauch sollten aber nicht länger toleriert werden.

Asyl ist Schutz auf Zeit. Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob das Schutzbedürfnis noch besteht. Straffälligkeit soll zum Verlust des Aufenthaltstitels führen und nach Verbüßung einer eventuellen Haftstrafe zur Abschiebung. Der Familiennachzug sollte beendet werden und die Zusatzvereinbarung zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967 aufgekündigt werden. Zudem soll eine Volksabstimmung über die Streichung der EMRK aus der Verfassung und die Aufkündigung der beim Europarat angesiedelten EMRK abgehalten werden (gem. Art. 58 der EMRK). Das Problem des EU- Asylrechts könnte durch einen in den EU-Verträgen verankerten Ausstieg aus der EU-Asyl-Politik (auf EU-Chinesisch „Opt-out“ genannt) oder durch einen EU-Austritt (Öxit) gelöst werden.

Um illegale Einreisen zu unterbinden, sollte Österreich seine Grenzen so konsequent sichern wie Israel. Um zu vermeiden, dass man sich einen Aufenthaltstitel einfach ersitzen kann, sollte eine zeitlich unbefristete Schubhaft, wie sie in Japan praktiziert wird, ermöglicht werden.

Der christliche Charakter Österreichs soll erhalten bleiben. Es soll der Tatbestand der Integrationsverweigerung geschaffen werden, der eine Grundlage für die Abschiebung von Menschen bilden soll, die sich schwer oder gar nicht integrieren lassen. Zu den Schwer- bzw. Nicht-Integrierbaren sollen insbesondere Islamisten zählen. Die christlichen Feiertage sollen erhalten bleiben, ebenso die Kreuze in öffentlichen Gebäuden und auf Berggipfeln.

15. Familie

Die Familie ist auf der Grundlage christlicher und sozialer Werte die kleinste, aber auch die wichtigste menschliche Gemeinschaft. Diese basiert auf der Liebe und darauf, dass man Verantwortung füreinander übernimmt. Diese Übernahme von Verantwortung sollte durch eine Reihe von
Maßnahmen gefördert werden. Österreich leidet unter einem Kindermangel, daher ist es auch wichtig, Österreich kinder- und elternfreundlicher zu machen.

Eltern sollen weniger Steuern zahlen als Kinderlose mit demselben Bruttoeinkommen. Derzeit gibt es eine Reihe kleinerer Steuervorteile und Zuschüsse: Kinderbeihilfe, Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Mehrkindzuschlag u. a. Wir wollen die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, die Sozialleistungen sind, beibehalten. Der Kindermehrbetrag ist so wie die Familienbeihilfe ein Zuschuss, er wird mit der Familienbeihilfe zusammengeführt: die Familienbeihilfe wird um den Kindermehrbetrag erhöht. Alle anderen Instrumente sollen durch ein großzügiger ausgestaltetes Instrument ersetzt werden, das die
Steuerersparnis für Eltern deutlich erhöht: einen Kinderfreibetrag pro Kind. Dieser reduziert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Der Kinderfreibetrag soll dem Betrag entsprechen, den ein getrennt lebender Elternteil als Kindesunterhalt bezahlen müsste, zumindest aber in der Höhe des Regelbedarfs (sofern das Einkommen nach Sozialversicherung der betreffenden Person zumindest so hoch ist wie die Summe der bezogenen Sozialleistungen). Der Kinderfreibetrag soll grundsätzlich der Person zugutekommen, die auch die Familienbeihilfe bezieht. Er soll jedoch flexibel nutzbar sein:
Wie beim derzeitigen Kinderbonus Plus sollen Vater und Mutter vereinbaren können, wer in welchem Ausmaß den steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrags nutzen kann. Wir wollen noch einen Schritt weitergehen. Vater und Mutter sollen auch vereinbaren können, dass dieser Nutzen auf Großeltern, Onkel oder Tanten übergeht. Dies kann insbesondere für junge, noch nicht berufstätige Eltern relevant sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch Großeltern, Onkel oder Tanten angewiesen sind.

Unterhaltszahlungen sind familieninterne Sozialleistungen. Eltern bezahlen Unterhalt für volljährige, aber noch nicht erwerbstätige Kinder (typischerweise Studierende), getrennt lebende Elternteile bezahlen Kindesunterhalt für minderjährige Kinder, die beim anderen Elternteil leben. Unterhalt wird auch an geschiedene Ehepartner gezahlt (Ehegattenunterhalt) und Kinder bezahlen für bedürftige Eltern (Elternunterhalt). Da Sozialversicherungsbeiträge und Pensionsbezüge einkommensteuerwirksam sind, sollte dies auch für Unterhaltszahlungen gelten, d. h. bei der unterhaltsempfangenden Person erhöht sich die Steuergrundlage um die Unterhaltszahlung, bei der unterhaltszahlenden Person sinkt sie entsprechend. Der Kinderfreibetrag würde eine Erhöhung der Steuergrundlage, bei Personen, die Unterhalt und Familienbeihilfe beziehen (im Regelfall alleinerziehende Mütter), wieder ausgleichen. Nach dieser Systemumstellung sollten Unterhaltszahlungen nicht mehr als Prozentsatz des Nettoeinkommens, sondern als Prozentsatzsatz des Einkommens nach Sozialversicherung berechnet werden.

Ein großer Teil des Pensionssystems basiert auf dem Umlagesystem: Berufstätige bezahlen die Pensionen der Pensionisten. Eltern ziehen die Beitragszahler der Zukunft groß während Kinderlose diesen Beitrag nicht leisten. Pro unterhaltspflichtigem Kind soll sich der Beitrag beider Eltern zum Umlagesystem um 10 % reduzieren. Für die Pensionsberechnung wird jedoch der Betrag herangezogen, der ohne betreuungspflichtige Kinder zu bezahlen gewesen wäre.

Wir fordern einen Eheabsetzbetrag analog zum Alleinverdienerabsetzbetrag. Wie beim Familienbonus sollen die Eheleute jährlich frei vereinbaren können, wer welchen Teil des Absetzbetrags steuerlich absetzen kann. Auch die gegenseitige Unterstützung der Generationen muss anerkannt und honoriert werden. Daher sollte das Pflegegeld jährlich valorisiert werden.

Wenn beide Eltern über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind, dann sind sie nicht nur eine Belastung für die Steuerzahler, sondern schlechte Vorbilder für ihre Kinder. Leider setzen gängige Sozialhilfemodelle Inaktivitätsanreize für gering qualifizierte Eltern. Verdienen die Eltern weniger als die Geringfügigkeitsgrenze, erhalten sie die volle Sozialhilfe für sich und ihre Kinder sowie diverse andere Zuschüsse. Wenn hingegen das Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, dann gibt es keinerlei Sozialhilfe mehr. Wir wollen die Sozialhilfe und andere Zuschüsse durch ein Bürgergeld mit gleitendem Verlauf ersetzen: Wenn kein Einkommen vorhanden ist, wird es in voller Höhe ausbezahlt. Mit steigendem Einkommen wird es gleitend reduziert. Das Bürgergeld muss jedenfalls deutlich niedriger sein als das Vollzeit-Arbeitseinkommen einer gering qualifizierten Person. Es darf keine Gebührenbefreiungen für Bürgergeldbezieher geben. Zusätzlich soll das Bürgergeld, analog zur Bruttopension, auch der Einkommensteuer unterliegen. Damit wäre einerseits eine Grundversorgung für die Familien sichergestellt und andererseits würde für viele Eltern der Anreiz steigen, wieder eine Arbeit aufzunehmen, da ein höheres Bruttoeinkommen auch ein höheres Nettoeinkommen (nach Abzug der Sozialleistungen) bedeuten würde.

Insgesamt ergibt sich dann folgende Berechnung des Einkommens:

Bruttoeinkommen
- Sozialversicherungsbeiträge
Einkommen nach Sozialversicherung
+ Bruttopension
+ Sozialleistungen (neu)
- Kinderfreibetrag (neu)
+/- erhaltene/bezahlte Unterhaltszahlungen (neu)
Grundlage für Berechnung der Einkommensteuer
- Einkommensteuer
Nettoeinkommen

Die Modalitäten der organisatorischen Abwicklung sind dem Kapitel „Sparsamer Staat, niedrige Steuern“ zu entnehmen.

Die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie ist den Familien zu überlassen. Es gibt kein „richtiges“ Modell. Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Modellen entsprechenden Freiraum geben. Familienarbeit muss denselben Stellenwert genießen wie Berufstätigkeit. Ein gut ausgebautes Netz von Kindergärten einerseits und die Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen durch die Betreuung zu Hause sind daher kein Widerspruch, sondern Ausdruck der Wahlfreiheit.

Ein gut ausgebautes Netz von Kindergärten unterstützt nicht nur die berufliche Laufbahn der Eltern, sondern wirkt sich auch positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Daher sind die Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen mit elternfreundlichen Öffnungszeiten zu schaffen, wo sie nicht bereits vorhanden sind. Ähnliches gilt für die Nachmittagsbetreuung von Schülern. Bei noch nicht schulpflichtigen Kindern, die zu Hause betreut werden, soll sich der Kinderfreibetrag um den Betrag erhöhen, den das jeweilige Bundesland privaten Kindergärten als Zuschuss für die Betreuung eines Kindes gewährt. Bei schulpflichtigen Kindern soll er sich um die Kosten der Nachmittagsbetreuung erhöhen. Dadurch wird der wirtschaftliche Nachteil, der durch die Betreuung zu Hause entsteht, ausgeglichen.

Dem Ehepartner, der sich in größerem Ausmaß der Betreuung von Kindern oder älteren Familienmitgliedern widmet, soll dadurch kein pensionsrechtlicher Nachteil erwachsen. Um dies sicherzustellen, soll es während der Betreuungsjahre ein automatisches Pensionsbeitragssplitting geben, das die durch die Betreuungsarbeit reduzierte Erwerbstätigkeit ausgleicht. Das heißt, wenn beispielsweise ein Ehepartner zu 100 % erwerbstätig ist und der andere aufgrund der Betreuungsarbeit nicht berufstätig ist, so soll der betreuende Ehepartner 50 % der vom erwerbstätigen Ehepartner erarbeiteten Pensionsansprüche übertragen bekommen. Ist ein Ehepartner zu 100% erwerbstätig und der andere zu 50%, so soll der betreuende Ehepartner 25 % der vom erwerbstätigen Ehepartner erarbeiteten Pensionsansprüche übertragen bekommen.

Auswüchse des Scheidungsrechts haben zur Folge, dass Scheidungen für Männer ruinös, aber ein gutes Geschäft für Frauen sein können. Deshalb schrecken immer mehr Männer vor der Ehe zurück, was dazu führt, dass Frauen ihren Kinderwunsch aufschieben. Ebenso kann dies dazu führen, dass sich Frauen bei durchaus lösbaren Ehekrisen allzu schnell für eine Scheidung entscheiden. Deshalb sollten die Auswüchse des Scheidungsrechts beseitigt werden. Beispielsweise sollte die Ehe nicht grundsätzlich als Zugewinngemeinschaft definiert werden, sondern nur, wenn dies im Ehevertrag vereinbart wird (derzeit kann sie lediglich im Ehevertrag ausgeschlossen werden). Wir wollen wieder Mut zu Ehe und Kindern machen. Er sollte auch keinen Anreiz geben, die Ehe leichtfertig zu beenden. Scheidung darf kein Geschäft sein.

Nicht alle Beziehungen verlaufen glücklich. Auch wenn die Eltern getrennt sind, tut es den Kindern gut, wenn sie einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Die automatische gemeinsame Obsorge sollte auch bei unverheirateten, getrennt lebenden Eltern die Regel sein, sofern beide Eltern Interesse zeigen, Verantwortung zu übernehmen. Von dieser Regel soll im Hinblick auf das Kindeswohl nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

Geschlechtsbezogene Benachteiligungen (z. B. durch Jugendämter oder Familiengerichte) sind abzulehnen. In allen Berufsgruppen, die mit Kindern und Familien zu tun haben (Jugendämter, Familiengerichte, Schulen, Kindergärten), sollte es eine möglichst ausgewogene Mischung von
weiblichen und männlichen Mitarbeitern gegeben, um Ausgewogenheit und Vielfalt zu gewährleisten. Die Jugendämter dürfen nicht länger Ermittler, Ankläger und Richter in einer Person sein – Entscheidungen sollten von unabhängigen Gerichten getroffen werden.

16. Lebensschutz und Kinderschutz

Abtreibungen sind kein Verhütungsmittel danach, sie sind eine menschliche Tragödie. Deshalb bekennen wir uns allumfassend zum Lebensschutz. Konkret schlagen wir vor: Es ist ethisch problematisch, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch vom selben Arzt durchgeführt werden kann, der die Abtreibung durchführt und somit an dieser verdient. Diese Beratung sollte von jener qualifizierten, neutralen Stelle durchgeführt werden, die der betroffenen Frau am geeignetsten erscheint, um sie bei dieser schwerwiegenden und unwiderruflichen Entscheidung zu unterstützen (z.B. kirchliche Beratungsstellen oder Lebens- und Sozialberater). Zwischen Beratung und Abtreibung sollte eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen eingeführt werden. Schwangerschaftsabbrüche und deren Motive sollten statistisch erfasst werden, selbstverständlich anonym. Unser Ziel ist es, die Zahl der Abtreibungen in Österreich zu reduzieren.

Wir wollen dies jedoch nicht durch Druck und strafrechtliche Verschärfungen erreichen, sondern durch eine bestmögliche Unterstützung der Frauen.

Eine Abschaffung der Anonymität im Internet, angeblich um die Kinder im Internet vor schädlichen Apps zu schützen, ist abzulehnen. Es ist Aufgabe der Eltern, die Handynutzung ihrer Kinder altersgerecht zu regulieren. Es gibt viele Software-Werkzeuge, die das ermöglichen.

Der Staat hat politisch neutral aufzutreten, sowohl an Schulen als auch im öffentlichen Raum. Er sollte weder direkt, noch indirekt durch die Förderung von NGOs Ideologien propagieren, schon gar nicht solche, die einer gesunden Entwicklung von Kindern abträglich sein können, wie beispielsweise die Ideologien der LGBTQ-Community, des Veganismus oder der Klimahysterie.

Analog zum Sterilisationsverbot sollen irreversible, geschlechtsverstümmelnde, operative Eingriffe und Hormonbehandlungen erst ab dem 25. Lebensjahr und nach ärztlicher Aufklärung zulässig sein.

Kinder sind mit allen Mitteln vor seelischem und körperlichem Missbrauch zu schützen. Als Missbrauch ist alles einzustufen, was potenziell seelische oder körperliche Schäden verursachen kann, sofern diese Eingriffe nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Dem Geist des hippokratischen Eides folgend, lehnen wir Sterbehilfe ab. Die Ermöglichung eines menschenwürdigen Sterbens ohne aussichtsloses, maschinell erwirktes Dahinvegetieren ist im Ärztegesetz ausreichend geregelt.

17. Bildung

Die Bildung soll es den Kindern und jungen Erwachsenen ermöglichen, ihre Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln. Dabei sind die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen, um eine Grundlage für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen. Die Bildung liegt primär in der Verantwortung der Eltern, wobei dem Staat eine wesentliche unterstützende Rolle zukommt. Deshalb wollen wir ein Bildungssystem, das deutlich mehr Wahlfreiheiten bietet als heute.

Der Zugang zu Schulen soll für alle Kinder kostenlos sein, die sich legal in Österreich aufhalten. Der Zugang zu Universitäten soll für Österreicher kostenlos sein, ausländische Staatsbürger sollen kostendeckende Studiengebühren entrichten (dies ist derzeit im Hinblick auf Bürger anderer EU- Mitgliedstaaten EU-rechtswidrig). Jeder Prüfungsantritt bindet knappe universitäre Ressourcen. Daher soll es für österreichische und ausländische Staatsbürger an Universitäten Prüfungsgebühren geben, die ab dem zweiten Antreten bei einer Prüfung zu entrichten sind. Dies soll ein Anreiz für eine ernsthafte Prüfungsvorbereitung sein.

Die hohe Zahl an Asylmigranten hat dazu geführt, dass die Anzahl von schlecht Deutsch sprechenden und kulturell schwer integrierbaren Kindern massiv angestiegen ist, was insbesondere die öffentlichen Schulen vor gewaltige Probleme stellt. Die Schule muss primär einen qualitativ hochwertigen Unterricht bieten und kann nur dann einen Beitrag zur Integration leisten, wenn die Anzahl der zu integrierenden Schüler nicht zu hoch ist. Deshalb muss die Anzahl der Schüler mit Integrationsproblemen begrenzt werden. Bei der Integration sind sowohl die Sprachkenntnisse als auch der kulturelle Hintergrund von Bedeutung.

Kinder, die Deutsch weder als Vater- noch als Muttersprache haben, sollen vor der Einschulung einen Deutsch-Test absolvieren. Bei Kindern, die nicht aus europäischen oder amerikanischen Ländern, Israel, Japan, Südkorea, Taiwan, Singapur, Australien oder Neuseeland stammen, sollen Werteüberprüfungen durchgeführt werden, um kulturelle Integrationsprobleme festzustellen.

Kinder mit Migrationshintergrund sollen in folgende Gruppen unterteilt werden:

  • Gut integriert (tadellose Deutschkenntnisse, keine kulturellen Integrationsprobleme)
  • Moderate Integrationsprobleme
  • Erhebliche Integrationsprobleme
  • Integrationsverweigerer (ablehnende Haltung gegenüber der christlich-österreichischenLeitkultur)

In Regelklassen sollten folgende Obergrenzen gelten:

  • Max. 25% Schüler mit moderaten oder erheblichen Integrationsproblemen,
  • wobei maximal 5% erhebliche Integrationsprobleme aufweisen dürfen.

Das Integrationsniveau sollte regelmäßig überprüft werden und im Jahreszeugnis analog zum „Verhalten in der Schule“ angeführt werden. In den Regelklassen sind christliche Feste zu feiern.

Schüler, die infolge dieser Obergrenzen nicht den Regelklassen zugewiesen werden können, sollen in Förderklassen zusammengefasst werden. Ziel der Förderklassen muss es sein, Schritt für Schritt das Integrationsniveau zu heben, um die Schüler reif für die Regelklasse zu machen.

Für Integrationsverweigerer sollte es eigene Klassen an Sonderschulen geben. Die Integrationsverweigerung von Kindern soll eine rechtliche Grundlage für den Entzug der Aufenthaltsgenehmigung der jeweiligen Familien werden (vgl. Tatbestand „Integrationsverweigerung“, Kap. „Asyl und Zuwanderung“).

Die Schüler sollten weniger, aber besser lernen. Die Lehrpläne sind zu entrümpeln und zu modernisieren. Die Schüler sollten weniger Fakten auswendig lernen müssen, aber die Dinge, die sie lernen, verstehen. Zudem sollten sie lernen, Dinge kritisch zu hinterfragen.

Die Lehrinhalte sollten lebensrelevanter werden. Die Schüler sollten nach Abschluss der Matura Grundkenntnisse zu den Themen Finanzieren, Veranlagen und Versichern haben. Angesichts der Tatsache, dass sich der gesundheitliche Zustand junger Menschen verschlechtert hat, sollten sie in der Schule mehr über gesunde Ernährung und das Immunsystem erfahren. Zudem sollten sie mehr Sport betreiben.

Der Satz „Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir“ sollte im 21. Jahrhundert endlich gelebte Realität werden.

Der Religionsunterricht soll beibehalten werden. Islamlehrer müssen in Österreich ausgebildet werden und einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Islamisten müssen von einer Lehrtätigkeit ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Extremismusprävention sollte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) nicht mehr die Kompetenz haben, Schulinspektoren zu bestellen und abzusetzen. Dies sollte Aufgabe der jeweiligen Bundes- bzw. Landesbehörden sein.

Lehrer müssen gegenüber Schülern politische Neutralität wahren und insbesondere keine problematischen Ideologien wie Islamismus, LGBTQ, Veganismus oder Klimahysterie bewerben.

Es darf auch keine Frühsexualisierung der Kinder geben. Sexuelle Aufklärung soll in sachlicher und altersgerechter Form im Biologieunterricht erfolgen. Die Bewerbung verschiedener sexueller Orientierungen, insbesondere auch durch externe NGOs, soll nicht mehr zulässig sein.

Um Mangelernährung zu vermeiden, hat das Mittagessen in Kindergärten und Schulen auch ausreichend Fleisch und Fisch zu umfassen.

Österreich sollte das Bildungsscheck-Modell aus den Niederlanden oder Schweden einführen. Die Schulen und Kindergärten werden dort nicht direkt von der öffentlichen Hand finanziert. Stattdessen erhalten die Eltern Bildungsschecks, die sie beim Kindergarten und der Schule ihrer Wahl einlösen können – egal, ob diese öffentlich oder privat sind. Im Unterschied zu Schweden sollten Privatschulen jedoch einen Zuschlag zum Bildungsscheck einheben dürfen.

Ergänzend zur Zentralmatura sollte am Ende der achten Schulstufe auch eine zentrale Mittlere-Reife- Prüfung eingeführt werden, die die Kenntnisse der Schüler überprüft (ähnlich den SAT-Tests in den USA). Damit wird auch die Leistungsfähigkeit der Schulen überprüft. Die Eltern sollen im Internet einsehen können, wie gut die Schüler der jeweiligen Schulen abschneiden (statistische Daten, keine persönliche Daten der einzelnen Schüler).

Lehrer und Kindergärtner sollen auch in jenen Schulen und Kindergärten, die sich in öffentlichem Eigentum befinden, nach dem Dienstrecht für Privatangestellte angestellt werden. Die Direktoren sollen mit der Personalhoheit ausgestattet sein.

18. Banken

  • Banken sollen wieder wie normale Privatunternehmen und nicht wie staatsnahe Institutionen behandelt werden.
  • Staatliche Behörden sollen Banken nicht mittels überschießender Regelwerke im Detail vorschreiben wie sie ihr Geschäft zu betreiben haben. Banken sollen wieder die Freiheit haben, innovativ zu sein und sich Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten.
  • Bei Bankfusionen und -übernahmen im Inland muss nicht nur bedacht werden, dass keine marktbeherrschenden Stellungen erreicht werden dürfen, sondern auch, dass keine Konglomerate entstehen, die so groß sind, dass der Staat geneigt wäre, diese im Ernstfall zu
    retten („Too big to fail is too big to exist“).
  • Schaffung eines Banken-Konkursrechts nach schweizerischem Vorbild, um im Falle einer Pleite eine geordnete Liquidation einer Bank ohne dramatische Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft zu ermöglichen.
  • Trennung von klassischem Bankgeschäft und Investmentgeschäft nach dem Vorbild des Glass- Steagall Act, der in den USA von 1933 bis 1999 für einen finanziell soliden Bankensektor gesorgt hat. Banken dürfen Eigenhandel und sonstige Eigeninvestments nicht mehr selbst,
    sondern nur mehr in ausgegliederten Investmentgesellschaften betreiben. Banken dürfen solche Investmentgesellschaften, unabhängig davon, ob diese konzernintern oder -extern sind, nur noch in einem Ausmaß finanzieren, das sicherstellt, dass selbst im Konkursfall alle Investmentgesellschaften maximal mit 10% des Eigenkapitals der Bank ausfallsgefährdet wären. Investmentgesellschaften sollen weder Zugang zur Einlagensicherung noch zu Zentralbankgeld erhalten.
  • Bund, Länder und Gemeinden dürfen keine Anteile an Banken halten und auch nicht für solche haften.
  • Eine europäische Einlagensicherung, bei der Österreich auch für Bankrisiken in anderen Ländern haftet, ist abzulehnen.

19. Verkehr

Verkehr ist der Motor der Wirtschaft und des Wohlstandes. Der Transport von Personen und Gütern aller Art muss zeitsparend, effizient und kostengünstig sichergestellt werden, um es der Wirtschaft zu erlauben, sich bestmöglich zu entfalten und den Menschen die Zeit für die Bewältigung von Wegstrecken auf ein machbares Minimum zu verkürzen. Wir treten für die freie Wahl des Verkehrsmittels ein. Es soll jeder Person selbst überlassen werden, wie sie Wege zurücklegen möchte und mit welchen Mitteln sie Güter transportieren lassen will.

Die Förderung oder Bevorzugung ausgewählter Transportarten ist nicht Aufgabe des Staates. Dieser hat lediglich die Aufgabe, die Verkehrsinfrastruktur in zeitgemäßem Umfang und Qualität sicherzustellen und für Kostenwahrheit im Verkehr zu sorgen.

Die überregionale Verkehrsplanung hat unter Berücksichtigung der Lebensqualität betroffener Anrainer sowie des Natur- und Landschaftsschutzes, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, aber unter strikter Beachtung von Kosten, zu erfolgen.

Die Prüfverfahren für überregionale Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen müssen vereinfacht werden, die uferlosen und schwammigen Umweltprüferfordernisse sind zu straffen. Das Gleiche gilt für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz selbst, dessen Anforderungen nicht nur im Hinblick auf Infrastrukturprojekte deutlich zu straffen sind.

Straßenzüge und Verkehrsbänder und Bahnstrecken, die bereits bestanden haben und wieder errichtet werden oder deren Leistungsfähigkeit, Trassierung und Infrastrukturbauten verbessert werden, bedürfen keinerlei weiterer behördlicher Genehmigungsverfahren, insbesondere keiner
neuerlichen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Errichter hat in diesen Fällen dafür einzustehen, dass die Bauten allen Anforderungen der Sicherheit, den Normen der Bauausführung sowie der Straßenverkehrsordnung bzw. der Eisenbahnbetriebsordnung genügen. Weitere Auflagen bestehen nicht.

Der Instanzenzug bei Neuerrichtungen ist auf eine einmalige Einspruchsmöglichkeit zu beschränken. Das jahrzehntelange Verzögern durch immer neue querulatorische Eingaben, durch die wichtige Verkehrsprojekte verteuert und die Herstellungskosten erhöht werden, muss unterbunden werden.

Straßenverkehr

Die staatlichen Behörden haben grundsätzlich Maßnahmen zu fördern, die den Straßenverkehr flüssiger und leichter machen. Ideologisch motivierte Beeinträchtigungen und Behinderungen des Straßenverkehrs (Ampelschaltungen, die den Verkehrsfluss vorsätzlich hemmen; Anbringung von Einbauten oder Gegenständen, die die Fahrbahn teilweise sperren) sind zu verbieten. Das hochrangige Straßennetz ist entlang vielbefahrener Routen auszubauen, um Orte wo immer möglich vom Durchzugsverkehr zu entlasten.

Es soll keine wie auch immer geartete Berechtigung der Länder geben, Verkehrsbeschränkungen, gleich welcher Art, auf Bundesstraßen, Schnellstraßen und Bundesautobahnen zu verhängen. Diese Maßnahmen sind ausschließlich dem Verkehrsminister vorbehalten.

Sofortiges Ende der inflationären Aushebelung der vom Gesetzgeber normierten Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsgebiet durch willkürlich verhängte Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung. In 90 % der Fälle dienen diese einer reinen Behinderung der Autofahrer aus ideologischen Gründen, stehen jedoch in keinerlei Zusammenhang mit einer besonderen Gefährdung oder der Hintanhaltung von Schäden gleich welcher Art durch den Verkehr. Derartige Beschränkungen dürfen höchstens 10 % der Straßenkilometer eines Ortsgebietes umfassen, da sie die Ausnahme bleiben müssen, wie in der StVO festgelegt.

Schienenverkehr

Die Schieneninfrastruktur hat, soweit sie vom Staat errichtet wurde, in staatlicher Hand zu verbleiben. Die Abgabe an Dritte (z. B. im Rahmen von „Sell and Lease back“ -Abkommen) ist verboten. Umgekehrt muss alles, was privat errichtet wurde, auch privat bleiben. Der Staat darf die Kosten privater Betreiber nicht übernehmen. Die Güter- und Personenverkehrsdienstleistungsgesellschaften der ÖBB sollen
privatisiert werden.

Binnenschifffahrt

Der Transport auf Wasserstraßen ist hinsichtlich seiner externen Kosten von etwa 0,15 ct./tkm am effizientesten. Wasserstraßen „verbrauchen“ auch keine Landschaft und Schüttgüter können zu den günstigsten Konditionen transportiert werden.

Österreich verfügt mit der Donau über eine internationale Binnenwasserstraße hoher Leistungsfähigkeit.

Es ist sicherzustellen, dass auf der österreichischen Donau die auf den Vor- (Main-Donau-Kanal) und Nachlaufstrecken normierte Fahrrinnentiefe eingehalten wird, um einen reibungslosen Ablauf der Schiffstransporte zu gewährleisten.

Luftverkehr

Die Anbindung an das internationale Luftverkehrsnetz ist für moderne Volkswirtschaften essenziell. Der Betrieb und Ausbau von Flughäfen hat daher den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der sonstigen Verkehrsinfrastruktur. Die Überwachung und Regelung des Luftverkehrs erfolgt unter staatlicher Aufsicht. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, Flughäfen zu errichten oder zu betreiben, Eigentümer oder Teilhaber eines Flughafens zu sein.

Projekte zum Ausbau oder zur Modernisierung bestehender Flughäfen sind zu erleichtern. So benötigt der Flughafen Wien dringend eine dritte Piste, deren Bau durch ein absurdes Endlosverfahren seit vielen Jahren verschleppt wird.

20. Landwirtschaft

Die Agrarpolitik der EU ist ein planwirtschaftlicher Irrsinn, der viele Bauern ins wirtschaftliche Aus getrieben hat. Sie hat zu höheren Lebensmittelimporten und zu mehr industrieller Landwirtschaft geführt. Der sogenannte Green Deal und die Renaturierungsverordnung der EU werden diesen Trend weiter verschärfen. Die Landwirtschaft sollte, so wie in der EFTA eine nationalstaatliche Angelegenheit
sein und vom gemeinsamen Binnenmarkt ausgenommen sein.

Biologisch Landwirtschaft, artgerechte Tierhaltung und bäuerliche Strukturen sollten gefördert werden. Österreich braucht wieder eine höhere Eigenversorgung mit Lebensmitteln.

21. Innere Sicherheit

Österreich muss wieder sicherer werden. Jeder Bürger soll sich jederzeit und überall sicher und frei im Land bewegen können, ohne Kriminelle fürchten zu müssen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor gewalttätigen Kriminellen sollten Gewaltdelikte mit längeren Gefängnisstrafen geahndet werden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre gesenkt werden. Bei Vermögensdelikten wären jedoch der verstärkte Einsatz von Geldstrafen und Diversion vielfach wirkungsvoller und nützlicher als Gefängnisstrafen.

Das Recht auf Selbstverteidigung muss gestärkt werden. Es kann nicht sein, dass ein Bürger, der sich mit einer Schusswaffe gegen einen Angreifer mit Messer zur Wehr setzt, eine Anklage riskiert. Opferschutz muss Vorrang vor Täterschutz haben. Wenn gesetzestreue und psychisch stabile Bürger Schusswaffen besitzen, fördert dies die Sicherheit. Die psychische Stabilität wird vom Bundesheer bei der Stellung überprüft, weshalb das Bundesheer über eine hohe Kompetenz in diesem Bereich verfügt. Die psychische Eignung von Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen, soll daher vom Bundesheer überprüft werden.

In manchen Bundesländern (z. B. in Wien) ist die Kriminalitätsrate deutlich höher als in anderen. Deshalb sollen die Bundesländer das Recht erhalten, zur Verstärkung und Ergänzung der Bundespolizei, eigene Landespolizei-Einheiten zu betreiben.

Etwa 60 % der Gefängnisinsassen sind ausländische Staatsbürger. Aus Kosten- und Präventionsgründen sollten diese ihre Strafe im Ausland zu ortsüblichen Bedingungen absitzen und nach der Verbüßung der Strafe nicht wieder nach Österreich einreisen dürfen. Falls die Verbüßung der Freiheitsstrafe im Ausland nicht möglich sein sollte, so sollte nach Verbüßung der Strafe automatisch die Abschiebung ins Ausland erfolgen.

22. Justiz

Die Justiz hat für die angemessene Anwendung des Rechts, die Durchsetzbarkeit von Verträgen sowie die Generalprävention sicherzustellen.

Gerechtigkeit darf nicht unnötig teuer und schon gar nicht ruinös sein:

  • Wer im Strafverfahren freigesprochen wird, soll von der Gegenseite (= Staatsanwaltschaft) dieVerteidigerkosten ersetzt bekommen. Staatsanwälte, die allzu viele und teure Verfahren verlieren (wohl weil sie diese auf allzu schwacher Grundlage beginnen bzw. diese trotz schlechter Aussichten allzu lange fortführen), sollten gekündigt werden.
  • Gerichtsgebühren dürfen keine versteckte Steuer, sondern lediglich kostendeckend sein.
  • Der absolute Anwaltszwang soll erst ab einem Streitwert von über 50.000 Euro einsetzen. Der relative Anwaltszwang, der sich daraus ergibt, dass die Gegenseite einen Anwalt beschäftigt, soll abgeschafft werden.
  • Mehr Wettbewerb bei Rechtsanwälten: Das berufsrechtliche Werbeverbot muss beseitigt werden. Wie in den USA soll es zulässig sein, dass ein Anwalt mit seinen Klienten vereinbart, dass er kein Honorar verrechnet, im Erfolgsfall aber einen Teil des Streitwertes erhält.

Eine zumindest zehnjährige Tätigkeit als Richter soll Voraussetzung für die Bestellung zum Richter am Obersten Gerichtshof (OGH), am Verfassungsgerichtshof (VfGH) und am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sein.

Die Entscheidungen des VfGH sind gewichtig und vielfach nicht politisch wertfrei. Deshalb sollten Verfassungsrichter vom Volk gewählt werden. Jede Parlamentspartei sollte das Recht haben, einen Wahlvorschlag zu unterbreiten.

Da die Justiz oft auch mit Angelegenheiten der Exekutive befasst ist, ist es problematisch, dass Staatsanwälte und Richter von der Exekutive bestellt werden. Sie sollen daher zukünftig vom Justizausschuss des Nationalrats bestellt werden (Ausnahme: die vom Volk zu wählenden VfGH-
Richter).

23. Landesverteidigung

Österreichs Neutralität ist eine bewaffnete Neutralität. Ein leistungsfähiges Heer ist notwendig, um nachhaltig Freiheit und Selbstbestimmung zu schützen.

Derzeit haben wir ein Berufsheer, das eine wenig effektive Wehrpflicht verwaltet. Da die Berufssoldaten dem Beamtendienstrecht unterliegen, haben wir ein Altherren-Heer mit unnötig vielen Generälen. Österreich ist von befreundeten Staaten umgeben. Es liegt daher keine akute
Bedrohungslage vor, die eine Wehrpflicht rechtfertigen würde. Geradezu grotesk erscheint das Argument, dass der Sozialstaat auf billige Zwangsarbeiter in Form von Zivildienern angewiesen sei. Die jungen Bürger werden in der Wirtschaft viel dringender gebraucht und erhalten dort auch ein angemessenes Entgelt.

Österreich sollte sich daher, so wie das ebenfalls neutrale Irland, darauf beschränken, ein schlagkräftiges Berufsheer zu betreiben, das in der Lage ist, flexibel auf unterschiedliche Bedrohungslagen zu reagieren. Die Aufgaben des Bundesheeres sollten folgende sein:
Landesverteidigung, Grenzschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen, Katastrophenschutz sowie subsidiär, bei Überforderung der zivilen Kräfte auch die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung.

Ein derartiger Systemwechsel sollte jedoch nicht gegen den Willen der Bevölkerung erfolgen. Zunächst sollte ein Detailkonzept für ein Berufsheer erarbeitet werden und die Bürger sollten im Rahmen einer Volksabstimmung über die Abschaffung der Wehrpflicht und Einführung eines Berufsheers entscheiden.

Das Beamtendienstrecht soll durch ein eigenes Soldatendienstrecht ersetzt werden. Der lebenslange Dienst soll sich auf höhergestellte Führungskräfte beschränken. In der „kämpfenden Truppe“ sollten junge und fitte Soldaten dienen, so wie es in den Berufsheeren anderer Länder der Fall ist.

24. Umweltschutz

Österreich verfügt bereits über viele gute Gesetze zum Schutz von Luft, Wasser, Boden und Natur. Um den exzessiven Bodenverbrauch einzudämmen, müssen jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden. Es sollten passende marktwirtschaftliche Anreize gesetzt und Fehlanreize beseitigt werden. Beispielsweise sollte bei den Unternehmen nicht mehr die Lohnsumme, sondern die genutzte Bodenfläche besteuert werden (vgl. Kap. „Sparsamer Staat, niedrige Steuern“).

Der größte Treiber des Bodenverbrauchs ist das Bevölkerungswachstum. Dieses ist die Folge der massiven Asylzuwanderung. Diese sollte mittels einer eigenständigen österreichischen Zuwanderungspolitik gestoppt werden (vgl. Kap. „Asyl und Zuwanderung“).

Mit dem EU-Beitritt wurde Österreich der gemeinsamen Agrarpolitik der EU unterworfen, was zu einer Verschlechterung des Tierschutzes geführt hat. Wir fordern die Wiedereinführung des Tierschutzgesetzes im Status von 1994.

25. EU-Kurswechsel oder Öxit

25.1 Es wurde uns eine andere EU versprochen

Vor der Volksabstimmung über den EU-Beitritt im Jahr 1994 wurde uns Vieles versprochen. 1994 war die EU noch die EG (Europäische Gemeinschaft), die primär eine Wirtschaftsgemeinschaft war. Die Bundesregierung stellte uns einen deutlich höheren Wohlstand in Aussicht und schon damals geäußerte Befürchtungen wurden mit einer Serie von Versprechen vom Tisch gewischt. Diese Versprechen wurden jedoch reihenweise gebrochen, insbesondere die folgenden:

  • Die EU sei eine Friedensunion
  • Die Neutralität Österreichs bleibt bestehen
  • Die nationale Selbstbestimmung bleibt (bzw. nichts kann gegen die Interessen Österreichs in der EU beschlossen werden)
  • Die Überfremdung ist nicht zu befürchten
  • Der Schilling bleibt
  • Das Bankgeheimnis bleibt
  • Österreich wird nicht für die Schulden anderer Länder geradestehen müssen

25.2 Die politisch falsch abgebogene EU schadet uns massiv

Die EU ist politisch völlig falsch abgebogen, die Folgen sind gewichtig bis katastrophal. Insgesamt sind die Nachteile der EU-Mitgliedschaft mittlerweile viel gewichtiger als die Vorteile:

  • Demokratiedefizit in der EU
    Das Recht geht jetzt von den EU-Bürokraten aus. In funktionierenden Demokratien kann der Bürger mittels Wahl von Parlamentariern eine substanzielle Änderung der Politik herbeiführen. In der EU ist das nicht möglich, weil EU-Abgeordnete keine Änderung des EU-Rechts beantragen können; sie können lediglich die diesbezüglichen Vorschläge der EU-Kommission annehmen oder ablehnen.
    Aufgrund dieses Alleinvorschlagsrechts der EU-Kommission kann sich nichts ändern, wenn die nicht gewählte EU-Kommission das nicht will. Das Recht geht von den Bürokraten aus.
  • Direkte Demokratie wäre mit EU-Recht unvereinbar
    Eine direkte Demokratie - wie in der Schweiz - wäre mit dem EU-Recht unvereinbar. Die EU funktioniert von oben nach unten: Nicht die Bürger haben das Sagen, sondern die EU-Bürokraten.
  • Die nationale Selbstbestimmung wird immer mehr ausgehöhlt
    Das überwuchernde EU-Recht reduziert den Spielraum, in dem Österreich noch eine eigenständige Politik betreiben darf, immer mehr. Auch für die Bürger bedeutet dies eine immer stärkere Einschränkung der persönlichen Freiheit. Die Palette reicht von kleinen Ärgernissen, wie
    unpraktischen, von der EU verordneten Tetrapak-Verschlüssen, über das sogenannte Verbrennerverbot (das Verbot von Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 2035) bis zu der Privateigentum gefährdenden Gebäudeverordnung, mit der die Gebäudeeigentümer in der Zukunft zu ruinösen
    Investitionen gezwungen werden.
  • Asyl-Wahnsinn
    Ein fatales Zusammenspiel aus Schengen (keine Sicherung der nationalen Grenzen und kein funktionierender Grenzschutz an den Außengrenzen), der EU-Grundrechtecharta, den Asyl- und Abschieberegeln sowie der fragwürdigen Rechtsinterpretation durch den EuGH haben bewirkt, dass
    Österreich seit Jahren mit Asylwerbern überschwemmt wird. Diese sind typischerweise minderqualifiziert und schwer integrierbar, weisen eine hohe Kriminalitätsneigung auf und sind oft islamistisch geprägt. Aufgrund des EU-Rechts können selbst Asylbetrüger und Kriminelle vielfach nicht abgeschoben werden.
  • Das EU-Recht steht im Widerspruch zu Österreichs Neutralität
    Die EU hat sich zu einem Militärbündnis entwickelt, in dem es eine militärische Beistandspflicht gibt, die jener der NATO ähnelt. Im Ukraine-Krieg ist die EU im Gleichschritt mit der NATO zur Unterstützerin einer Kriegspartei geworden. Die Juristen des Bundesheeres sind sich nicht mehr sicher, ob im Ernstfall die Neutralität oder die Beistandspflicht der EU Vorrang hätte (vgl. Österreichs Militär warnt vor
    „Neutralitätsrisiko”: https://www.diepresse.com/6278165/oesterreichs-militaer-warnt-vor-neutralitaetsrisiko).
  • Deindustrialisierung und Wohlstandsverlust
    Das immer dichtere Geflecht aus Vorschriften und Verboten ist nicht nur ein Ärgernis für Privatpersonen, es belastet auch die Wirtschaft in Form von hohen Energiepreisen, stark gestiegenen Verwaltungskosten und Einschränkungen der Handlungsfreiheit. Deshalb investieren Unternehmen verstärkt außerhalb der EU, was eine schrittweise Deindustrialisierung zur Folge hat. Insgesamt fällt die EU im wirtschaftlichen Vergleich zu den USA, China oder der Schweiz immer weiter zurück. Für immer mehr Menschen hat dies einen Wohlstandsverlust zur Folge.
  • Der EURO ist zum TEURO geworden
    Wir haben den wertstabilen Schilling gegen den butterweichen Euro getauscht. Bei seiner Einführung war dieser noch 1,61 Schweizer Franken wert, jetzt ist er weniger als einen Franken wert. Parallel dazu war auch die Inflation deutlich höher als in der Schweiz. Ursache dieser Inflation und Geldentwertung sind die vertragswidrigen, umfangreichen Staatsanleihen-Käufe der EZB. Darüber hinaus leiden wir unter stark gestiegenen Energiepreisen infolge der teuren, aber wirkungslosen EU-Sanktionen gegen Russland und wegen des CO2-Fetischismus und der Klimawandelideologie der EU. Die Teuerungswelle hat in den letzten Jahren jeden Österreicher ganz massiv getroffen. Nicht zuletzt haben die
    Sparguthaben stark an Wert und somit an Kaufkraft verloren.
  • Zurückdrängung von Bargeld
    Das Ziel der EU ist es, die Nutzung von Bargeld immer weiter zurückzudrängen. Dies geschieht einerseits durch Bargeld-Obergrenzen und andererseits über die Forcierung des digitalen Euros. Der digitale Euro soll nicht nur den Gebrauch von Bargeld zurückdrängen, sondern auch private Kryptowährungen wie den Bitcoin und Bankguthaben. Beim digitalen Euro hat der Bürger ein Konto bei der EZB. Das bedeutet, dass die EZB ganz genau weiß, wofür jeder Einzelne sein Geld ausgibt. Sie könnte somit jederzeit Zahlungen unterbinden, Guthaben reduzieren oder blockieren sowie ein Ablaufdatum festlegen. Deshalb ist digitales Zentralbankgeld der “feuchte Traum” aller totalitären Zentralplaner zwischen Peking und Brüssel. Für die Bürger bietet der digitale Euro keinerlei Vorteile:
    Elektronisch bezahlen kann ohnehin jeder, der ein Bankkonto besitzt - mit dem Unterschied, dass die Bank die Kundendaten nicht an die EZB weiterleiten darf. Auch mit einem Bargeldverbot gäbe es keine Privatsphäre mehr, da jede einzelne Zahlung transparent wäre. Zudem könnten die Bürger leicht mittels Negativzinsen enteignet werden, da sie ihr Geldguthaben nicht mehr abheben könnten. Auch könnte bei einem Strom- oder Internetausfall nicht mehr bezahlt werden.
  • Die Zurückdrängung der Meinungsfreiheit
    Mit der Zensurverordnung Digital Services Act (DSA) zwingt die EU Internetunternehmen unter Androhung massiver Strafen, alles zu löschen, was mit der politischen Brille der EU-Kommission gesehen, unter Desinformation und Hass im Netz fällt. Der DSA enthält sogar einen Mechanismus, welcher der EU-Kommission im Falle von nicht näher definierten Krisen die Macht gibt zu entscheiden, dass offizielle Informationen seitens EU und Regierungen ganz oben angezeigt werden und Informationen, die der offiziellen Darstellung widersprechen könnten, zurückgedrängt werden.
  • Datenkrake EU
    Die „Digitale Identität“ steht vor der Einführung. Unter dem Vorwand Verwaltungsakte und Geschäftsfälle zu erleichtern, sollen Daten über EU-Bürger gesammelt werden. Darüber hinaus plant die EU ein Vermögensregister, in dem erfasst werden soll, wer was besitzt. Mit dem digitalen Euro soll die Privatsphäre abgeschafft werden, um anschließend bei jedem Staatsbürger punktgenau die politischen Daumenschrauben ansetzen zu können. Dies wäre durch eine Verknüpfung von digitalem Geld und einem Sozialkreditsystem der Fall.
  • Inseratenkorruption und politische Einmischung
    Im Widerspruch zu den gültigen Verträgen der EU mischt sich die offizielle Vertretung der EU- Kommission immer mehr in innenpolitische Debatten ein. Sie schaltet laufend inhaltsarme Inserate in Medien und unterhält Medienkooperationen. Um Inseratenkorruption offenzulegen, unterliegen derartige Aktivitäten gemäß dem Medientransparenz-Gesetz einer Meldepflicht. Die EU-Kommission ist davon jedoch ausgenommen, da derzeit nur Körperschaften erfasst werden, die der Kontrolle des österreichischen Rechnungshofes unterliegen. Organisationen, die der Kontrolle des EU-Rechnungshofes unterliegen, sind nicht erfasst.
  • Immer höhere EU-Beiträge und Haftungen
    Der Beitrag Österreichs zum EU-Budget betrug im Jahr 2024 bereits 3,6 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 400 Euro pro Kopf bzw. 1.600 Euro für eine vierköpfige Familie. Österreich haftet zudem für die Schulden der EU sowie für die Schulden anderer Mitgliedstaaten. Nichts wächst in der EU so stark wie das EU-Budget!
  • Macht durch Subventionen
    Die EU hebt hohe Beiträge ein und verteilt auch hohe Subvention an jene, die den politischen Erwartungen der EU-Kommission entsprechen. Immer mehr Bürger und Unternehmen sind so zu Bittstellern und Almosenempfängern degradiert worden. In extremer Form trifft dies auf die Bauern zu.
  • Die Herrschaft der EuGH-Richter
    Das komplexe, oft unbestimmte EU-Recht gibt den Richtern des Obersten Gerichtshofes der EU, dem EuGH, enorme Spielräume, das Recht so auszulegen, wie es ihnen politisch passt. Dadurch werden die Spielräume für die demokratisch gewählten Parlamente immer geringer. Obwohl die EU nur ein Staatenbund und kein Bundesstaat ist, meint dieses „linke Richterregime” sogar, über den Verfassungen der Mitgliedstaaten zu stehen und höhlt die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten immer weiter aus.

25.3 Ein EU-Kurswechsel erfordert neue Vertragsgrundlagen

Die gesamte EU sollte zu einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft umgebaut werden - einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik. Die EFTA, der Österreich von 1960 bis 1994 angehörte, funktioniert seit Jahrzehnten auf dieser Grundlage. Ein Rechtsrahmen wie in der EFTA hätte gegenüber
dem der EU-Vorgängerorganisation EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) auch den gewaltigenVorteil, dass die unselige gemeinsame Agrarpolitik wegfallen würde.

Dies würde einen grundlegend erneuerten EU-Vertrag erfordern, in dem eindeutig festgehalten werden müsse, dass das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten Vorrang vor EU-Recht hat. Um eine Einigung der Mitgliedstaaten zu erleichtern, könnte auch vereinbart werden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten auswählen können, aus welchen Bereichen der gemeinsamen EU-Politik sie aussteigen möchten („EU à la carte“). Der Ausstieg aus der gemeinsamen Asyl-Politik der EU wäre für die meisten Staaten attraktiv, während der Ausstieg aus der gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik vor allem für neutrale Staaten wie Österreich oder Irland wichtig wäre. Jedenfalls sollten alle Staaten frei entscheiden können, ob sie aus der Grundrechtecharta, der Sozialcharta, dem Euro oder dem Schengen-Raum aussteigen wollen.

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten sollten gegenüber der EU-Kommission gestärkt werden:

  • Das Alleinvorschlagsrecht der EU-Kommission sollte abgeschafft werden, damit auch EU-Abgeordnete Anträge auf Rechtsänderungen einbringen dürfen. Das würde die Grundlage für einen Bürokratieabbau schaffen.
  • Die EU-Kommission soll zukünftig die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten einholen müssen, bevor sie Entwürfe für neue Richtlinien oder Verordnungen erarbeitet. Das würde die Regulierungsflut eindämmen.

Um eine derart grundlegende Änderung der EU-Vertragsgrundlagen durchzusetzen, ist natürlich die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich. Klar ist, dass insbesondere die kleinen, wohlhabenden Staaten wie Österreich, die Niederlande, Dänemark, Schweden oder Finnland besonders stark unter der Politik der EU leiden. Über sie wird politisch drübergefahren, sie sind Nettozahler und sie werden
aufgrund der großzügigen Sozialsysteme extrem durch die Asylzuwanderung geschädigt. Die anderen kleinen Nettozahler wären daher unsere natürlichen Verbündeten im Prozess der Vertragsverhandlungen. Aber auch jene Staaten, denen die von uns angestrebte Reform grundsätzlich
widerstrebt, hätten wohl kein Interesse daran, dass alle Nettozahler mit Ausnahme Deutschlands aus der EU austreten und der EFTA beitreten. Schließlich waren nicht nur Österreich, sondern auch Dänemark, Schweden und Finnland bereits in der Vergangenheit Mitglieder der EFTA. Klar ist: Wenn die Gegner eines Kurswechsels, keinen EU-Austritt von Nettozahlern wie Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und/oder Finnland fürchten müssen, wird es keinen grundlegenden Kurswechsel in der EU geben. Je mehr Staaten gleichzeitig eine EU-Austritts-
Volksabstimmung abhalten würden, desto höher ist natürlich der Veränderungsdruck. Deshalb streben wir eine Koalition der Vernünftigen an.

25.4 Das Volk soll entscheiden – Öxit-Volksabstimmung

Einerseits muss man den anderen EU-Staaten klarmachen, dass ein „Weiter wie bisher“ nicht mehr tragbar ist. Andererseits müssen die Österreicher nach mittlerweile 30 Jahren Mitgliedschaft in einer EU, die viel schlechter ist als diejenige, die uns versprochen wurde, das Recht zugestanden bekommen, darüber abstimmen, ob sie noch in dieser EU bleiben wollen, d. h. sie müssen das Recht haben über den EU-Austritt abzustimmen.

Wenn es möglich sein sollte, einen grundsätzlichen Kurswechsel und einen Rückbau der EU zu einer reinen Wirtschaftsunion zu verhandeln, dann werden die Österreicher wohl zu Recht für einen Verbleib in der EU stimmen. Falls andere EU-Partner jedoch uneinsichtig sind und einen Kurswechsel verweigern, dann werden die Österreicher wohl aus guten Gründen für den Öxit stimmen.
Nach einer erfolgreichen Volksabstimmung würde die Bundesregierung das Verfahren für den EU-Austritt gem. Art. 50 der EU-Verträge einleiten und zwei Jahre danach würde der EU-Austritt in Kraft treten.

Im Laufe dieser zwei Jahre würde die Bundesregierung mit der EU den Austrittsvertrag und die Verträge verhandeln, die das zukünftige Verhältnis regeln.

25.5 Wie wir einen EU-Austritt umsetzen würden

Für den Fall, dass sich die Österreicher für den Öxit entscheiden, haben wir folgendes Austrittskonzept entwickelt:

25.5.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie Österreich ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit anderen Staaten von großer Bedeutung. Ohne den Abschluss von spezifischen Freihandelsverträgen erfolgt der Handel auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Das betrifft beispielsweise den Handel mit Österreichs zweitgrößtem Exportmarkt, der USA. Zwecks Erleichterung und Vertiefung der Handelsbeziehungen schließen Staaten Freihandelsverträge auf bilateraler Basis ab. So hat beispielsweise Großbritannien im Zuge des Brexits Freihandelsverträge mit einer Vielzahl von Staaten abgeschlossen. Zusätzlich gibt es Handelsorganisationen, deren Regeln dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten der Organisation untereinander besonders ungehindert handeln können. Hinzu kommt, dass diese Organisationen für ihre Mitglieder Freihandelsverträge mit Drittstaaten abschließen. In Europa gibt es zwei solche Handelsorganisationen, die EU und die EFTA.
Derzeit ist die EU mit 27 Mitgliedern die größere Organisation, während die EFTA nur vier Mitglieder zählt (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island). Bis 1973 hatte die EFTA übrigens mehr Mitglieder als die EU. Die Mitgliederzahlen von Handelsorganisationen steigen und sinken also. Österreich war von 1960 bis 1994 Mitglied der EFTA und ist 1995 der EU beigetreten. Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten und keine politische Union. Die Souveränität der Mitgliedstaaten wird nicht begrenzt. So steht es den Mitgliedstaaten auch frei, bilaterale Handelsverträge mit Drittstaaten abzuschließen. Die EU ist hingegen nicht nur eine Handelsorganisation, sondern auch eine immer engere und beengendere politische Union, die die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten immer stärker aushöhlt. EU-Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise keine bilateralen Handelsverträge mit Drittstaaten abschließen, denn der Abschluss von Handelsverträgen ist das alleinige Privileg der EU.

25.5.2 Wie es andere Länder machen

Im Verhältnis zur EU haben diejenigen europäischen bzw. europäisch geprägten Staaten, die nicht EU- Mitglieder sind, unterschiedliche Modelle gewählt. Hier präsentieren wir exemplarisch vier Modelle, die alle besser für Österreich wären als die derzeitige EU-Mitgliedschaft:
Flagge Schweiz
Die zentrale Grundlage der Handelsbeziehungen der Schweiz mit der EU ist der Freihandelsvertrag von 1972. Zusätzlich wurde mit der EU eine Serie von bilateralen Verträgen abgeschlossen. So nimmt die Schweiz beispielsweise an der Personenfreizügigkeit teil, was bedeutet, dass EU-Bürger weitgehend ungehindert in der Schweiz arbeiten können und umgekehrt. Darüber hinaus ist die Schweiz assoziiertes Schengen-Mitglied d. h., es gibt im Reiseverkehr zwischen der EU und der Schweiz keine Grenzkontrollen.
Flagge Norwegen
Norwegen ist über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Nicht-EU-Mitglieder: Norwegen, Island und Liechtenstein) eng an den Binnenmarkt der EU angebunden. Diese Anbindung sieht zwar nicht generell die Übernahme von EU-Recht vor, sehr wohl aber in Fragen, die den Binnenmarkt betreffen. Für Streitigkeiten, die ihren Ursprung in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben, ist der EFTA-Gerichtshof zuständig. Für jene, die Ihren Ursprung in der EU haben ist der EuGH zuständig.
Flagge Grossbritannien
Im Zuge des EU-Austritts im Jahr 2021 hat das Vereinigte Königreich ein Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU abgeschlossen, das im Kern ein Freihandelsvertrag ist. Ein übergeordnetes Gericht gibt es nicht. Großbritannien hat weder eine Personenfreizügigkeit mit der EU vereinbart, noch ist es Schengen-Mitglied.
Flaggen Israel Kanada

Israel und Kanada sind mit der EU durch einen Freihandelsvertrag verbunden. Im Fall Kanadas werden Streitfälle durch ein bilaterales Gericht geregelt.

25.5.3 Unser Öxit-Konzept im Detail

Wir schlagen hinsichtlich der zukünftigen Handelsbeziehungen ein Modell vor, das Elemente des britisch/kanadisch/israelischen und des schweizerischen Modells vereint:

  • EFTA-Wiedereintritt
    Die EFTA bietet einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik, d. h. wir müssten keine Souveränität abgeben. In der EFTA gibt es im Unterschied zur EU keine gemeinsame Agrarpolitik, weshalb die EFTA-Staaten in der Landwirtschaft eine hohe Autarkie aufweisen. Als EFTA-Mitglied kämen wir ab dem ersten Tag in den Genuss aller Freihandelsverträge, die die EFTA mit Ländern aus aller Welt hat. Der Beitritt zur EFTA sollte am Tag nach dem EU-Austritt erfolgen.
  • Abschluss eines Freihandelsvertrages mit der EU
    Am Tag nach dem EU-Austritt sollte auch der Freihandelsvertrag mit der EU in Kraft treten, wobei die Freihandelsverträge der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Israels und Kanadas mit der EU als Vorlage dienen können.
  • Abschluss ergänzender, bilateraler Abkommen mit der EU
    Aufgrund der geografischen Lage Österreichs könnte es für Österreich und die EU nützlich sein, über den Handel hinausgehende weitere bilaterale Verträge abzuschließen, beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Elektrizität. Solche Verträge sind natürlich kein Selbstzweck. Die Vorteile müssen immer deutlich größer als die Nachteile sein.
  • Keine Personenfreizügigkeit mit der EU
    Die Zuwanderungspolitik Österreichs soll sich zukünftig ausschließlich an den nationalen Interessen des Landes orientieren. Als Vorbild kann das australische Modell dienen, das illegale Einwanderung und Einwanderung in den Sozialstaat unterbindet, aber eine zahlenmäßig beschränkte Einwanderung
    benötigter, unbescholtener und gut integrierbarer Menschen in den Arbeitsmarkt zulässt. Kriminelle und Personen, die den Sozialstaat missbrauchen, werden abgeschoben.
  • Keine Schengen-Mitgliedschaft
    Nur wenn wir die Kontrolle über unsere Grenzen haben, können wir die Einreise illegaler Migranten ebenso wirksam unterbinden wie Australien oder Israel.
  • Neue österreichische Währung
    Gleichzeitig mit dem EU-Austritt soll der Euro im Verhältnis 1:1 gegen eine neu zu schaffende österreichische Währung getauscht werden. Die österreichische Nationalbank soll eine Geldpolitik betreiben, die der Geldwertstabilität wieder höchste Priorität einräumt und enge Kontakte zu den
    Nationalbanken anderer stabilitätsorientierter Staaten (wie beispielsweise der Schweiz, Tschechien, Polen oder Schweden) pflegen, die ebenfalls unter der Nachbarschaft zur Eurozone und der hochproblematischen ultralockeren Geldpolitik der EZB leiden. Vor der Einführung der neuen Währung müsste die österreichische Regierung auch entscheiden, ob diese neue österreichische Währung Franken, Krone, Gulden, Dollar, Taler oder wieder Schilling heißen wird.
  • Keine Übernahme von EU-Recht in österreichisches Recht
    Der EU-Austritt wäre somit mit einer gigantischen Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung verbunden, da mit dem Austritt die EU-Grundrechtecharta, die Europäische Sozialcharta und die EU- Verordnungen außer Kraft treten würden. Österreichische Gesetze, die auf EU-Richtlinien basieren, würden hingegen in Kraft bleiben. Nach dem EU-Austritt hätte der Nationalrat jedoch wieder die Freiheit, diese Gesetze zu ändern oder außer Kraft zu setzen.

25.6 Die Zukunft nach einem eventuellen Öxit

Ein Öxit auf Grundlage dieses Austrittskonzepts hätte zur Folge, dass infolge des Außerkrafttretens des EU-Rechts manche Probleme unmittelbar gelöst würden. In anderen Bereichen würden wir dank der wiedererlangten nationalen Selbstbestimmung die Möglichkeit bekommen, eine bessere Politik zu
machen. Österreich könnte in allen Politikbereichen wieder das umsetzen, was es für richtig hält, und die EU könnte uns nichts mehr aufzwingen.

Hier die Themenbereiche im Einzelnen:

  • Wegfall der EU-Vorschriften
    Die Vorschriften und Verbote der EU würden mit dem Austritt automatisch wegfallen. Österreichische Gesetze, die auf EU-Richtlinien basieren, könnten wieder verändert werden. Für Privatpersonen würde dies weniger Ärger, weniger Bürokratie und mehr Freiheit nach sich ziehen (z.B. Wegfall des
    Verbrennerverbots und der Gebäudeverordnung). Unternehmen würden wieder mehr Freiheit erlangen, der bürokratische Aufwand würde reduziert werden und die Energiepreise würden sinken. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen würde steigen, und es würde ein Wirtschaftsboom einsetzen, der den Wohlstand erhöhen würde. Österreichische Gesetze, die auf EU-Richtlinien beruhen, würden zwar nicht automatisch wegfallen, Österreich hätte aber nach dem EU-Austritt die Freiheit, diese zu ändern oder abzuschaffen.
  • Grenzschutz / Asyl / Abschiebungen
    Wir dürften unsere Grenzen wieder selbst schützen und illegale Migranten an der Grenze abweisen. Wir könnten wieder selbst entscheiden, wer und unter welchen Bedingungen nach Österreich einwandern darf. Wir könnten selbst entscheiden, wer auf legalem Weg unter welchen Bedingungen in den Arbeitsmarkt integriert wird.
    Die Abschiebungsbeschränkungen gemäß EU-Grundrechtecharta würden wegfallen (derzeit dürfen oft nicht einmal Kriminelle abgeschoben werden). Wir könnten eine zeitlich unbegrenzte Schubhaft einführen (wie in Japan), d. h. illegale Migranten könnten sich nicht mehr einen Aufenthaltstitel
    ersitzen.
    Die Verpflichtung, Asylberechtigten dasselbe Maß an Sozialleistungen zu gewähren wie Einheimischen, würde ebenfalls wegfallen.
  • Währung und Bargeld
    Wir würden eine wertstabile österreichische Währung erhalten und die Inflation würde sinken. Zudem wäre der Erhalt des Bargeldes wieder besser abgesichert.
  • Die immerwährende Neutralität wäre wieder vollständig hergestellt.
    Die Widersprüche zwischen EU-Recht und Neutralität würden durch das Außerkrafttreten des EU-Rechts aufgelöst. Infolge des EU-Austritts würden beispielsweise die Russland-Sanktionen der EU für Österreich außer Kraft treten. Diese Sanktionen schaden Österreich massiv, ohne den Verlauf des
    Ukraine-Krieges zu beeinflussen. Durch den EU-Austritt könnten wir unsere Neutralität auch wieder aktiv leben und wieder die klassische Funktion von Neutralen erfüllen: nämlich die eines Vermittlers zwischen Kriegsparteien.
  • Mehr Meinungsfreiheit
    Die Internet-Zensur der EU würde wegfallen.
  • Besserer Schutz der Privatsphäre
    Die persönlichen Daten, die Privatsphäre und das Privateigentum der Bürger wären wieder besser geschützt.
  • Eigenständige Gesundheitspolitik für Österreich
    Österreich könnte wieder eine eigenständige Gesundheitspolitik betreiben. Beispielsweise würde auch die Verpflichtung wegfallen, Corona-Impfstoffe ausschließlich über die EU-Kommission einzukaufen.
  • Verfassungsreform und direkte Demokratie
    Österreich könnte eine direkte Demokratie wie in der Schweiz einführen. Eine direkte Demokratie ist derzeit mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Die EU-rechtlichen Hürden für eine Reform der österreichischen Verfassung würden verschwinden.
  • Bilaterale Verträge und EFTA-Mitgliedschaft statt EU
    Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten, während die EU eine politische Union ist, die die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten einschränkt. Die EFTA bietet einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik. Wie die EU verfügt die EFTA über Freihandelsverträge mit vielen Ländern
    rund um den Globus. Diese Verträge würden uns ab dem ersten Tag der EFTA-Mitgliedschaft zugutekommen, was für unsere Exportwirtschaft natürlich von großer Bedeutung wäre. Als EFTA-Mitglied hätte Österreich aber auch die Möglichkeit, ergänzend eigenständige Handelsverträge mit anderen Staaten abzuschließen. In der EU besteht diese Möglichkeit nicht, da der Abschluss von Handelsverträgen ein Privileg innerhalb der EU ist. Wir werden jedoch im Unterschied zu Norwegen nur der EFTA, aber nicht dem EWR beitreten. Damit vermeiden wir, dass wir dem EuGH unterworfen werden.
  • Bauernbefreiung
    Die EU hat die Bauern zu Subventionsempfängern und Bittstellern degradiert, die einer zentral geplanten Landwirtschaftspolitik unterworfen sind. Nach dem EU-Austritt könnte Österreich eine Landwirtschaftspolitik nach dem Vorbild der Schweiz betreiben, die die Bauern wieder zu freien Unternehmern macht. Österreichs Selbstversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln wäre sichergestellt.
  • Die österreichischen Beiträge zum EU-Budget würden wegfallen.
    Ebenso entfielen die Haftungen für die Schulden der EU und anderer Mitgliedstaaten.
Parteiprogramm als PDF
SatzungDatenschutz
©
2026
 Christlich Freisinnige Union (CFU)